Notrufe 112 und 116117 sollen ab 2027 enger verzahnt werden

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kern ist die stärkere Vernetzung von Rettungsdiensten, Notaufnahmen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Insbesondere sollen die Notaufnahmen von Kliniken entlastet werden.

Notrufzentrale

Berlin. Das Bundeskabinett hat eine weitreichende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die Reform sieht unter anderem vor, die Notrufnummern 112 und 116117 enger miteinander zu verzahnen und ein bundesweit einheitliches Leitsystem für medizinische Notfälle aufzubauen. Die bislang häufig parallel verlaufenden Strukturen sollen besser koordiniert und Patienten schneller in die jeweils passende Versorgungsebene gelenkt werden. Die Umsetzung der Reform ist für 2027 geplant. 

Reform soll vor allem Notfallambulanzen und Rettungsdienste entlasten

Hintergrund der Reform ist die angespannte Situation in Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Viele Menschen wenden sich bei medizinischen Beschwerden direkt an die Notaufnahme eines Krankenhauses oder an Rettungsdienste, obwohl eine ambulante Behandlung oft ausreichend wäre. Gleichzeitig sind die Leitstellen des Rettungsdienstes sowie der ärztliche Bereitschaftsdienst bislang organisatorisch getrennt, was zu Doppelstrukturen und ineffizienter Steuerung führen kann.

Vernetzung von Leitstellen und bessere Patientensteuerung

Um die Patienten besser zu lenken und Doppelstrukturen abzuschaffen, soll nach Angaben der Bundesregierung ein System geschaffen werden, das Anrufe bei den Notrufnummern 112 und 116117 gemeinsam bewertet und koordiniert. Dafür sollen sogenannte Integrierte Leitstellen ausgebaut werden, in denen medizinische Fachkräfte mithilfe standardisierter Ersteinschätzungsverfahren entscheiden, welche Versorgung im Einzelfall notwendig ist. Ziel ist es, dass Hilfesuchende direkt an die richtige Stelle weitergeleitet werden – sei es der Rettungsdienst, eine Notaufnahme oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. Auf diese Weise könnten unnötige Einsätze von Rettungswagen vermieden und Notaufnahmen entlastet werden.

Auch digitale Instrumente sollen bei der Notfallversorgung künftig eine größere Rolle spielen. So ist vorgesehen, telemedizinische Angebote stärker einzubinden, um bereits am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen zu können. Dies soll insbesondere in weniger dringlichen Fällen dazu beitragen, Patientinnen und Patienten gezielt in den ambulanten Bereich zu lenken.

Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern 

An ausgewählten Krankenhäusern sollen darüber hinaus sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Patienten, die eine Notaufnahme aufsuchen, sollen dort zunächst einer standardisierten Ersteinschätzung unterzogen werden. Je nach Dringlichkeit erfolgt dann die Weiterleitung in die stationäre Notaufnahme, eine ambulante Versorgungseinrichtung oder in den Bereitschaftsdienst.

Die Organisation dieser Zentren soll in enger Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Akteuren erfolgen. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Finanzierungsstrukturen, um die neuen Versorgungsformen nachhaltig abzusichern.

AOK bemängelt unzureichende Konkretisierung der Vorgaben

Trotz grundsätzlicher Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen zur geplanten Reform. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen begrüßt grundsätzlich, dass die Notrufe 112 (Rettungsdienste) und 116117 (ambulanter Arztnotdienst) zu einem Gesundheitsleitsystem zusammengefasst werden sollen. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann kritisiert aber, dass die Regelungen nicht ausreichend konkretisiert seien, Notfallambulanzen in Krankenhäusern nicht ausreichend entlastet würden und die avisierten Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro nicht realisiert werden dürften.

Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag beraten und beschlossen werden. Anschließend ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Autor:
Stand:
24.04.2026
Quelle:
  1. Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen - Im medizinischen Notfall optimal versorgt unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-der-notfallversorgung-2413524, zuletzt abgerufen am 23. April 2026
  2. AOK: Reimann zur Notfallreform: Wichtiges Reformvorhaben mit Webfehlern, zuletzt abgerufen am 23. April 2026
  3. Tagesschau (ARD): Bundeskabinett beschließt Notfallreform - Das soll sich bei der Notfallversorgung ändern, zuletzt abgerufen am 23. April 2026
    https://www.tagesschau.de/inland/notfallversorgung-reform-102.html
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