Die soziale Pflegeversicherung steht nicht nur nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zunehmend unter Druck. Mehr als sechs Millionen Menschen gelten inzwischen als pflegebedürftig. Bereits 2025 und 2026 mussten Leistungsansprüche durch Bundesdarlehen abgesichert werden. Ohne Gegenmaßnahmen drohen ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.
Mit dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz verfolgt die Bundesregierung daher im Wesentlichen zwei Ziele: die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren und die Versorgung stärker auf Prävention, Rehabilitation und häusliche Pflege auszurichten. Zudem sollen Leistungsansprüche vereinfacht und digitale Angebote ausgebaut werden.
Anspruch auf Pflegebegleitung
Kernstück der Reform ist ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre Angehörigen fachliche Unterstützung erhalten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu erhalten, Angehörige zu entlasten und die häusliche Versorgung langfristig zu stabilisieren. Nach erstmaliger Einstufung in einen Pflegegrad sollen Betroffene automatisch einen Termin angeboten bekommen.
Pflege-Cockpit bündelt Leistungen digital
Geplant ist außerdem ein digitales „Pflege-Cockpit“. Pflegebedürftige und bevollmächtigte Angehörige sollen künftig über einen Zugang Informationen zu Leistungsansprüchen, laufenden Anträgen, Gutachten, Beratungsangeboten und verfügbaren Versorgungsleistungen erhalten. Die ersten Funktionen sollen spätestens zum 1. Juli 2028 bereitstehen.
Mehr Geld für Digitalisierung
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Digitalisierung. Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen soll ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege etabliert werden. Es soll unter anderem den Einsatz digitaler Anwendungen evaluieren, Empfehlungen zur Digitalisierung der Langzeitpflege entwickeln und Pflegeeinrichtungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur unterstützen. Für die Arbeit des Kompetenzzentrums sind jährlich zwei Millionen Euro vorgesehen.
Finanzierung durch Einsparungen und höhere Beiträge
Neben neuen Versorgungsangeboten enthält der Referentenentwurf zahlreiche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Dazu gehören Leistungsanpassungen, strukturelle Reformen sowie zusätzliche Einnahmen auf der Beitragsseite. Die Vorschläge dürften im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert werden.
Wegfall des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel kritisiert
Kritik kommt unter anderem vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und vom Deutschen Apothekerverband (DAV). Beide Verbände sehen den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege gefährdet, weil der bisherige eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel künftig im neuen Entlastungsbudget aufgehen soll.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Bettschutzeinlagen. Nach Ansicht des BVMed sichern sie die Basishygiene in der häuslichen Pflege und tragen wesentlich zur Prävention vermeidbarer Infektionen bei.
Infektionsschutz im Gesetz verankern
Besonders kritisch bewertet der BVMed die Situation von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1. Da das geplante Entlastungsbudget erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen ist, könnte für diese Versichertengruppe der bisherige Zugang zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch entfallen. Der Verband fordert deshalb den Erhalt eines eigenständigen und zweckgebundenen Sachleistungsanspruchs sowie die ausdrückliche Verankerung des Infektionsschutzes als Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes.
Forderung nach gesetzlicher Absicherung des Infektionsschutzes
Auch der DAV begrüßt die Einführung eines flexibleren Entlastungsbudgets grundsätzlich. Die Zusammenführung bislang getrennter Leistungsansprüche könne die Versorgung vereinfachen und die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger stärken.
Der DAV sieht jedoch einen strukturellen Zielkonflikt. Der bisherige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stelle eine zweckgebundene und kontinuierliche Versorgung mit Produkten des Infektionsschutzes sicher. Durch die Integration in ein allgemeines Budget könnten präventive Maßnahmen gegenüber anderen Unterstützungsleistungen ins Hintertreffen geraten.
Nach Auffassung des Verbandes fehlt dem Referentenentwurf bislang eine ausdrückliche gesetzliche Absicherung infektionsschutzbezogener Mindeststandards in der häuslichen Pflege. Der DAV fordert daher den Erhalt des eigenständigen Leistungsanspruchs auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, eine gesetzliche Verankerung des Infektionsschutzes als Versorgungsziel und dass das Thema in die geplante Pflegebegleitung einbezogen wird.
Widerspruch zum Präventionsgedanken
Sowohl BVMed als auch DAV verweisen darauf, dass das PNOG Prävention und die Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements stärken wolle. Dieses Ziel werde jedoch unterlaufen, wenn Maßnahmen des Infektionsschutzes nicht mehr gesondert abgesichert seien. Vermeidbare Infektionen könnten die Pflegebedürftigkeit verschärfen, Angehörige zusätzlich belasten und langfristig höhere Kosten im Gesundheits- und Pflegesystem verursachen.












