U10: Neue Früherkennungsuntersuchung für 9- bis 10-Jährige
Gesetzlich versicherte Kinder sollen künftig im Alter von 9 bis 10 Jahren Anspruch auf die neue Früherkennungsuntersuchung U10 haben. Neben Anamnese und körperlicher Untersuchung sind eine Entwicklungsbeurteilung, Beratung und die Erfassung des psychosozialen Wohlbefindens vorgesehen.
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Quelle:
- Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA): G-BA beschließt neue Früherkennungsuntersuchung für 9- bis 10-Jährige, zuletzt aufgerufen am 20. August 2026
- GKV-Spitzenverband: Zusätzliche U-Untersuchungen: Bessere Prävention dank Früherkennung, zuletzt aufgerufen am 20. August 2026












