Die US-Handelsbehörde USTR (United States Trade Representative) hat eine offizielle Untersuchung der deutschen Arzneimittelpreisgestaltung eingeleitet. Grundlage ist Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974, der der US-Regierung Maßnahmen gegen als unfair eingestufte Handelspraktiken ermöglicht. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass Deutschland US-Unternehmen benachteiligt, könnten Handelsmaßnahmen wie zusätzliche Zölle oder andere Beschränkungen folgen.
Deutschland zahlt zu wenig für Innovationen
Nach Angaben des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer würden innovative Arzneimittel in Deutschland systematisch zu niedrig vergütet. Dadurch müssten die Vereinigten Staaten einen unverhältnismäßig hohen Anteil der globalen Forschungs- und Entwicklungskosten tragen.
Greer verwies auf Berichte über ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, das die Ausgaben für innovative Arzneimittel weiter senken könnte. Dies bezeichnete er als „ernsthaften Rückschritt“ zu einem Zeitpunkt, zu dem Handelspartner nach Auffassung der USA stärker zur Finanzierung pharmazeutischer Forschung und Entwicklung beitragen sollten.
Nach Angaben der USTR zahlen US-Verbraucher für patentgeschützte Arzneimittel im Durchschnitt rund das 3,9-Fache der Preise, die in Deutschland für vergleichbare Markenpräparate gezahlt werden. Die Behörde sieht darin einen Grund dafür, dass die USA einen überproportionalen Anteil der weltweiten Forschungs- und Entwicklungskosten tragen.
USA kritisieren Rabatte und Erstattungsmechanismen
Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen laut USTR die deutschen Preis- und Erstattungsregelungen für innovative Arzneimittel. Die Behörde kritisiert vertrauliche Preisvereinbarungen, die nach ihrer Darstellung an zusätzliche Preisnachlässe geknüpft sind.
Konkret verweist die USTR darauf, dass Hersteller für die Vertraulichkeit ausgehandelter Arzneimittelpreise einen Rabatt von 9 % akzeptieren und zusätzliche Verwaltungskosten tragen müssten. Solche Instrumente würden dazu beitragen, die Preise innovativer Arzneimittel unter ein aus Sicht der USA angemessenes Marktniveau zu drücken.
Geplante Reformen geraten zusätzlich in den Fokus
Die Untersuchung richtet sich nicht nur gegen bestehende Preisregelungen, sondern auch gegen geplante Gesetzesänderungen in Deutschland. Kritisch bewertet die USTR einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung weiter begrenzen soll.
Demnach könnte für patentgeschützte Arzneimittel ab 2027 ein zusätzlicher verpflichtender Herstellerabschlag eingeführt werden.
Pharmasektor im Fokus der US-Handelspolitik
Washington kritisiert seit Längerem das Handelsungleichgewicht im Pharmabereich: Europa exportiert deutlich mehr Arzneimittel in die USA als umgekehrt. Die US-Regierung verfolgt daher das Ziel, Pharmaunternehmen zu höheren Investitionen und einer stärkeren Produktion in den Vereinigten Staaten zu bewegen.
Neben möglichen Zöllen setzt die Regierung dabei auch auf die sogenannte „Most Favored Nation“-Preisstrategie. Diese soll dazu beitragen, die Arzneimittelpreise in den USA stärker an den niedrigeren Preisen anderer Industrieländer auszurichten. Greer verwies zudem auf eine im April 2026 vereinbarte pharmazeutische Kooperation zwischen den USA und Großbritannien, die Investitionen und Innovationen fördern soll. Deutschland soll diesem Beispiel folgen und konstruktive Verhandlungen aufnehmen, um bestehende Ungleichgewichte zu beseitigen.
Kennedy fordert höheren Beitrag Deutschlands
US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. unterstützte das Vorgehen der Handelsbehörde. Der Kampf gegen Krankheiten sei eine gemeinsame Aufgabe wohlhabender Staaten. Deutschland müsse einen größeren Beitrag zur Finanzierung innovativer Therapien leisten. Eine faire Vergütung stärke die medizinische Innovation und unterstütze die Entwicklung zukünftiger lebensrettender Therapien, erklärte Kennedy.
Wie geht es weiter?
Bis zum 10. August 2026 können Unternehmen, Verbände und andere Interessengruppen Stellungnahmen einreichen und Anträge für eine Anhörung stellen. Die öffentliche Anhörung ist für den 22. September 2026 angesetzt. Anschließend wird die USTR bewerten, ob deutsche Regelungen „unangemessen oder diskriminierend“ sind und den US-Handel beeinträchtigen. Sollte die Behörde dies bejahen, könnten Zölle oder andere Handelsmaßnahmen gegen Deutschland empfohlen werden.












