Wiederanwendung von Festbeträgen für Haloperidol- und Spironolacton-Präparate: Was ändert sich ab Dezember 2025?

Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, für bestimmte Arzneimittelgruppen die Festbeträge erneut anzuwenden. Dieser Artikel informiert über betroffene Präparate, Hintergründe und praktische Auswirkungen.

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Autor:
Stand:
24.11.2025
Quelle:
  1. GKV-Spitzenverband: Bekanntmachung von Beschlüssen nach § 35 SGB V zur Wiederanwendung von Festbeträgen für Haloperidol- und Spironolacton-Präparate. Beschluss vom 13.10.2025.
     
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Liste notwendiger Arzneimittel für Kinder, Bundesanzeiger AT 29.08.2025 B6.
     
  3. Servicedateien und Erläuterungen des GKV-Spitzenverbandes, abgerufen am 19.11.2025

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