Organspende-Register 2025: Hohe Zustimmung und zunehmende digitale Nutzung

Der Jahresbericht 2025 zeigt eine steigende Nutzung des Organspende-Registers. Digitale Zugänge und die ePA treiben die Eintragszahlen deutlich an.

Ausweis Organspende

Immer mehr Menschen dokumentieren ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital. Das geht aus dem Jahresbericht 2025 des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) hervor, den das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht hat. Demnach wurden im vergangenen Jahr 222.771 neue Erklärungen abgegeben. Seit dem Start des Registers im März 2024 lagen Ende 2025 insgesamt 451.941 Erklärungen vor. Inzwischen haben bereits mehr als 570.000 Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt.

Hohe Zustimmung zur Organ- und Gewebespende

Die große Mehrheit der Erklärenden steht einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. 80,6 % stimmten uneingeschränkt zu. Berücksichtigt man auch eingeschränkte Zustimmungen, ermöglichen rund 88 % aller Einträge potenzielle Organ- und Gewebespenden. Demgegenüber lehnten 9,8 % eine Spende ab, während 2,2 % die Entscheidung einer Vertrauensperson übertrugen.

„Mit einem Eintrag im Organspende-Register schaffen Bürgerinnen und Bürger Klarheit – selbstbestimmt, sicher und jederzeit abrufbar. Damit entlasten sie zugleich Angehörige und medizinisches Personal in einer ohnehin belastenden Situation“, sagt BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich.

Krankenkassen-Apps als Zugangsweg

Besonders deutlich zeigt der Bericht die zunehmende Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen. Im Jahr 2025 wurden 73 % aller Erklärungen über die Apps der Krankenversicherungen und die dort verfügbare GesundheitsID abgegeben. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 22 %.  Vor allem Menschen ab 40 Jahren nutzten den Zugang über die Krankenkassen-Apps, während jüngere Altersgruppen häufiger die Anmeldung über die Website des Registers mit der Online-Ausweisfunktion bevorzugten.

Einen zusätzlichen Schub erhielt das Register durch die Ausweitung der elektronischen Patientenakte (ePA). Nach Einführung der verpflichtenden ePA-Nutzung für Leistungserbringer im Oktober 2025 stiegen die monatlichen Eintragszahlen deutlich an. Der Oktober verzeichnete mit rund 27.700 Erklärungen den stärksten Monat des Jahres.

Unterschiede zwischen Bundesländern und Altersgruppen

Die Auswertungen zeigen regionale Unterschiede. Die höchsten Zustimmungswerte wurden in Hamburg (89,5 %) und Bayern (89,3 %) registriert. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen fanden sich die höchsten Anteile an Widersprüchen gegen eine Organ- und Gewebespende.

Auch zwischen den Altersgruppen zeigen sich Unterschiede. Jüngere Menschen stimmen häufiger einer Spende zu und schließen dabei öfter einzelne Organe oder Gewebe aus. Mit zunehmendem Alter steigt hingegen der Anteil der Widersprüche. Bei den über 80-Jährigen lag dieser bei 21,5 %.

Digital dokumentierte Entscheidung schafft Klarheit

Das Organspende-Register ermöglicht die freiwillige und kostenfreie digitale Dokumentation einer Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Die Erklärung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Anders als ein Organspendeausweis ist sie zentral gespeichert und kann im Ernstfall nicht verloren gehen.

Entnahmekrankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, vor einer möglichen Organspende das Register abzufragen. Dadurch kann der dokumentierte Wille der betroffenen Person schnell und zuverlässig festgestellt werden. Nach Einschätzung des BfArM besteht weiterhin ein erhebliches Wachstumspotenzial. Allein die inzwischen rund 4,9 Millionen registrierten GesundheitsIDs und die zunehmende Nutzung der Online-Ausweisfunktion könnten künftig zu deutlich mehr Einträgen im Register führen.

Autor:
Stand:
22.06.2026
Quelle:
  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Pressemitteilung, 16.06.2026
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Jahresbericht 2025. Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Juni 2026
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