Digitale Gesundheitsanwendungen gewinnen an Bedeutung und die Verordnungen steigen. Pharma Deutschland sieht darin eine positive Entwicklung für die Gesundheitsversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen warnen vor steigenden Kosten und oft fehlendem Nutzennachweis.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden zunehmend ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 steigt die Zahl der Verordnungen kontinuierlich, wie aktuelle Zahlen des Pharma Deutschland Gesundheitsmonitors belegen. Demnach kennen mittlerweile rund 25 % der Befragten in Deutschland das Angebot digitaler Gesundheitslösungen.
Zertifiziert als Medizinprodukt
DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte, die digitale Technologien nutzen, um Patienten bei der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Erkrankungen zu unterstützen. Besonders häufig werden sie bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, chronischen Krankheiten wie Diabetes mellitus und Schmerzsyndromen wie Migräne eingesetzt.
Ein deutlicher Wachstumstrend zeigt sich bei den Verordnungszahlen: Zwischen September 2020 und September 2023 wurden insgesamt rund 374.000 DiGAs eingelöst. Allein im Jahr 2023 lag die Zahl bei über 200.000. Das ist ein Anstieg von 66 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der zugelassenen Anwendungen stieg ebenfalls: Ende 2023 waren 49 DiGAs dauerhaft oder vorläufig gelistet.
DiGAs haben sich etabliert
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin vom Industrieverband Pharma Deutschland, sieht hier positive Signale. „Nach allem, was wir von unseren Mitgliedsunternehmen wissen, haben sich die DiGAs im letzten Jahr endgültig etabliert.“ Die Anforderungen an DiGAs würden zwar immer weiter steigen. Die Mehrzahl der Anwendungen sei aber nach einer Erprobung dauerhaft gelistet. „Für mehr als 500.000 Versicherte bieten diese Anwendungen bereits evidenzbasierte digitale Therapien, unterstützen den Heilungsprozess von Patientinnen und Patienten und schließen mit ihrer ansteigenden Nutzung Versorgungslücken“, sagt Brakmann.
GKV-Spitzenverband: Ausgaben steigen, Evidenz fehlt vielfach
Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen allerdings nach mehr als vier Jahren eine eher ernüchternde Bilanz: Die Kosten steigen bei den DiGAs, der medizinische Nutzen bleibe jedoch häufig unklar. Das zeigt der aktuelle Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur DiGA-Nutzung zwischen September 2020 und Ende 2024.
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 861.000 DiGAs in Anspruch genommen. Die GKV zahlte dafür 234 Millionen Euro. Allein von 2023 bis 2024 stiegen die Ausgaben um 71 %. Allerdings konnten nur 18 % der aktuell gelisteten 68 DiGAs bereits bei Aufnahme in das Verzeichnis ihren Nutzen belegen. Der Großteil der Apps wird zunächst lediglich testweise zugelassen und das auf Kosten der Beitragszahlenden.
Nutzennachweis fehlt oft zu Beginn
„Nach wie vor schöpfen DiGA ihr ohne Zweifel vorhandenes Potenzial für eine bessere Versorgung bei Weitem nicht aus“, kritisiert Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Zwar schafften es inzwischen mehr testweise zugelassene DiGAs in die dauerhafte Versorgung. Doch über 80 % der Anwendungen gelangen ohne belastbaren Nutzennachweis in die Versorgung. Das verunsichere sowohl Ärzte als auch die Patienten.
Preisgestaltung in Kritik
Zusätzlich in der Kritik steht die Preisgestaltung: Hersteller dürfen die Preise unabhängig vom tatsächlichen Nutzen im ersten Jahr frei festlegen. So liegt der höchste Preis derzeit bei 2.077 Euro, obwohl die Anwendung sich noch in der Erprobung befindet. Der durchschnittliche Preis ist in vier Jahren um 32 % gestiegen, von 411 auf 541 Euro.
„Die vom Gesetzgeber gewollte Preisgestaltung bei DiGA hat mittlerweile jede Bodenhaftung verloren“, sagt Stoff-Ahnis. Es gebe Herstellerpreise von mehr als 2.000 Euro für eine einzige DiGA. „Auch solche zur bitteren Realität gewordenen Fantasiepreise müssen durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden, selbst wenn der Nutzen der Anwendung nicht nachgewiesen ist. Jedes Wirtschaftlichkeitsgebot wird damit ad absurdum geführt“, so Stoff-Ahnis. Sie fordert ein Ende dieser Art der Wirtschaftsförderung zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Der GKV-Spitzenverband fordert daher ein gesetzliches Update:
- Nur DiGAs mit nachgewiesenem Nutzen, Qualität und medizinischer Notwendigkeit sollen erstattungsfähig sein. Die Prüfung soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegen.
- Die zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Herstellenden ausgehandelten DiGA-Preise sollen ab dem ersten Tag gelten, an dem die Anwendung ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde.
- Für DiGAs höherer Risikoklasse müssen etablierte Bewertungsverfahren des G-BA gelten, um Patientensicherheit zu gewährleisten.










