Bundeskabinett beschließt Apothekenreform

Mehr Aufgaben, neue Dienstleistungen und strukturelle Änderungen: Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung stellt die Bundesregierung die Weichen für eine Neuausrichtung der Apothekenlandschaft. Die ABDA sieht das kritisch.

Apothekensymbol

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Ziel der Reform ist es, das flächendeckende Netz der Vor-Ort-Apotheken zu sichern, ihre Aufgaben in der Gesundheitsversorgung auszuweiten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein besonderer Fokus liegt auf Apotheken im ländlichen Raum sowie auf dem Abbau bürokratischer Hürden.

Apotheken als Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge

Nach Auffassung der Bundesregierung sind Apotheken ein elementarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Künftig sollen ihre pharmazeutischen Kompetenzen stärker genutzt werden, um der Bevölkerung niedrigschwellige Versorgungsangebote zu machen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verweist dabei auf Erfahrungen aus anderen Ländern. Impfangebote als erweiterte Leistung in Apotheken können beispielsweise zu höheren Impfquoten beitragen.
Die politische Zusage einer Honorarerhöhung über das Packungsfixum bestehe weiterhin und solle im kommenden Jahr erneut aufgegriffen werden.

Stärkung ländlicher Apotheken

Apotheken in ländlichen Regionen sollen gezielt unterstützt werden. Vorgesehen ist ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste sowie eine Erleichterung bei der Gründung von Zweigapotheken in abgelegenen Orten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung. Um kurzfristige Personalengpässe abzufedern, soll es ermöglicht werden, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten mit behördlicher Genehmigung vorübergehend die Apothekenleitung übernehmen. Die Vertretung ist auf maximal 20 Tage insgesamt und höchstens zehn Tage am Stück begrenzt.

Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen

Das ApoVWG sieht eine Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen vor. Neue Angebote sollen der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie der Früherkennung von Risiken dienen. Zur Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit sollen diese Dienstleistungen in der elektronischen Patientenakte dokumentiert und die behandelnden Ärzte informiert werden. Die Leistungen können auch ärztlich verordnet werden.

Impfungen und Testangebote

Künftig sollen Apotheken Impfungen mit allen Impfstoffen durchführen dürfen, die keine Lebendimpfstoffe sind, etwa gegen Tetanus oder FSME. Neben der Ausweitung der Schulungsanforderungen wird die Vergütung auf die neuen Impfleistungen ausgeweitet. Darüber hinaus sollen Apotheken und zugelassene Pflegeeinrichtungen Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Influenza-, Noro-, RS- oder Rotaviren anbieten können. Das Heilmittelwerbegesetz wird angepasst, sodass Apotheken auch außerhalb von Fachkreisen für Testungen und In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung werben dürfen.

Änderungen bei Arzneimittelabgabe und Retaxationen

Der Gesetzentwurf erlaubt Apotheken unter eng begrenzten Voraussetzungen die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche oder zahnärztliche Verordnung, etwa zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen oder bei definierten akuten, unkomplizierten Beschwerden. Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial sowie systemisch wirkende Antibiotika sind ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem sollen Nullretaxationen aus rein formalen Gründen ausgeschlossen werden, sofern das abgegebene Arzneimittel dem verordneten Präparat in Wirkstärke, Packungsgröße, Indikation und Darreichungsform entspricht. Bei Lieferengpässen dürfen Apotheken vorübergehend nicht rabattierte Arzneimittel abgeben.

Flexiblere Organisation und wirtschaftliche Regelungen

Weitere Regelungen betreffen die Organisation der Apothekenbetriebe. Filial- und Zweigapotheken können künftig auch von zwei Personen gemeinsam geleitet werden, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Erleichterungen sind zudem bei der Heimversorgung vorgesehen, etwa durch die direkte Übermittlung von Rezepten und E-Rezepten an die heimversorgende Apotheke. Darüber hinaus dürfen Kommissionierautomaten künftig auch zur Lagerung verkehrs- und verschreibungsfähiger Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln genutzt werden.

Ergänzende Verordnung zur Vergütung

Parallel zum Gesetzentwurf plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine ergänzende Verordnung. Vorgesehen sind unter anderem jährliche Honorarverhandlungen zwischen dem Apothekenverband und dem GKV-Spitzenverband, die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti sowie eine nahezu Verdopplung des Zuschusses für Nacht- und Notdienste. Apotheken sollen bei der Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept eine zusätzliche Vergütung von ihren Kunden erhalten können. Weitere Maßnahmen betreffen die Flexibilisierung von Personaleinsatz, Betriebsabläufen und Öffnungszeiten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel.

Kritik aus der Apothekerschaft

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – bewertet die Reform kritisch. Aus Sicht der Standesvertretung wird die wirtschaftliche Situation der Apotheken nicht verbessert, da die zugesagte Anhebung des Apothekenhonorars von 8,35 auf 9,50 Euro nicht umgesetzt werde. ABDA-Präsident Thomas Preis warnt, dass die Reform zentrale Säulen des Apothekensystems infrage stelle und die Versorgungssicherheit gefährde. Zwar begrüßt die ABDA die stärkere Einbindung der Apotheken in Prävention, Impfungen und Früherkennung, betont jedoch, dass solche Leistungen nur von wirtschaftlich gesunden Betrieben erbracht werden könnten. Die Apothekerschaft kündigte an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf substanzielle Nachbesserungen zu drängen.

Autor:
Stand:
22.12.2025
Quelle:

1.    Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pressemitteilung, 17.12.2025
2.    ABDA: Pressemitteilung, 17.12.2025

  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden
Orphan Disease Finder
Orphan Disease Finder

Hier können Sie seltene Erkrankungen nach Symptomen suchen: