Die kontinuierliche Fortbildung von Apothekern ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine essenzielle Voraussetzung für eine sichere und effektive Arzneimittelversorgung. Daran erinnert die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) in einer Stellungnahme. Sie beklagt, dass die Umsetzung dieser Pflicht in Deutschland hinter den Erwartungen zurückbleibe. Das habe potenziell weitreichende Folgen für den Berufsstand.
Fortbildung als berufliche Verpflichtung
Apotheker sind gemäß den Heilberufekammergesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Apothekerkammern zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Das dient der Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit und einer verbesserten Patientenversorgung. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hebt in ihren Empfehlungen hervor, dass Apotheker in geeigneter Form nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachkommen.
Arzneimittelsicherheit sicherstellen
Angesichts der stetigen Fortschritte in der Arzneimitteltherapie ist eine verpflichtende Fortbildung für Apotheker unerlässlich. Jährlich kommen durchschnittlich mindestens 40 neue Arzneimittel auf den Markt, darunter zahlreiche innovative Wirkstoffklassen wie GLP1-Analoga, Gliflozine oder Kinase-Inhibitoren. Der Beratungsbedarf zu neuen Wirkstoffen, deren Wechselwirkungen und Nebenwirkungen wächst stetig und ebenso die Anforderungen an das pharmazeutische Fachwissen.
Das pharmazeutische Wissen entwickelt sich rasant weiter und die Halbwertszeit des im Studium erworbenen Wissens wird immer kürzer. Trotz der aktuellen Herausforderungen für Präsenzapotheken – darunter Unterfinanzierung, Bürokratie und Personalmangel – führt an einer verpflichtenden Weiterbildung, wie sie in anderen europäischen Ländern und in der Ärzteschaft bereits etabliert ist, kein Weg vorbei.
Breites Fortbildungsangebot
Apothekerkammern, Bundesapothekerkammer und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft stellen ein breites Fortbildungsangebot zur Verfügung. Dennoch bleibt die konsequente Umsetzung der Fortbildungspflicht aus. Ein zentrales Problem ist, dass die meisten Apothekerkammern keine verpflichtenden Maßnahmen durchsetzen. Eine Ausnahme bildet die Landesapothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern.
In anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, ist eine verpflichtende Fortbildung bereits etabliert. Die Unterzeichner der aktuellen Stellungnahme fordern daher eine verbindliche Umsetzung der Fortbildungspflicht auch für deutsche Apotheker. Das soll ab dem Jahr 2026 durchgesetzt werden.
Folgen der ausbleibenden Umsetzung der Fortbildungspflicht
Sollte die Fortbildungspflicht nicht konsequent durchgesetzt werden, könnten langfristig externe Akteure, darunter die Politik oder Krankenkassen, stärkeren Einfluss auf die berufliche Qualifikation der Apotheker nehmen, warnt die DPhG. Zudem drohe eine weitere Schwächung der öffentlichen Apotheke als attraktiver Arbeitsplatz.










