Nachdem die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes zum 1. Januar 2022 aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen verschoben wurde, wurden neue Qualitätskriterien festgelegt, die vor einem bundesweiten Rollout erfüllt werden sollen. Im Mai 2022 wurde mit der Ausstellung der 10.000 elektronischen Verordnung eine wichtige Hürde auf dem Weg zur 30.000er-Marke genommen.
Die Gesellschafter der gematik haben sich nun auf einen Zeitpunkt für die erste Stufe des Rollouts geeinigt. Die Nutzung des E-Rezeptes soll ab September bundesweit in Apotheken und Krankenkassen möglich sein. Parallel dazu wird die stufenweise Einführung der elektronischen Verordnung in Arztpraxen und Krankenhäusern der Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen.
Qualitätskriterien bis Spätsommer erreichbar
Laut gematik ist die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele bis voraussichtlich zum Spätsommer realistisch. Schwere Fehler der Anwendungen seien ausgeräumt, das Ausstellen, Einlösen und Abrechnen des E-Rezeptes funktionierten bei gegebenen technischen Voraussetzungen problemlos. Bisher seien keine Retaxationen aus technischen Gründen bekannt.
E-Rezept in Apotheken ab September 2022
Die Krankenkassen sind bereits jetzt bundesweit in der Lage, E-Rezepte abzurechnen. Die Apotheken sollen laut dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik bis spätestens 1. September 2022 ebenfalls bundesweit E-Rezepte vollständig bearbeiten können. Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) stimmte diesem Vorhaben zu.
Apotheken längst „E-Rezept-ready“
„Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.“, so Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV.
Prüfmodul für formale Fehler
Laut Dittrich sei die Sicherung der reibungslosen Patientenversorgung für Apotheken besonders wichtig. Dazu gehöre auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess des E-Rezeptes abgestellt werden und nicht zu Retaxationen führen. Hierzu solle in ein paar Monaten einen sogenannten Referenzvalidator geben. Dabei handelt es sich um ein Modul, dass die technische Prüfung der E-Rezepte übernimmt.
Stufenweise Einführung in Praxen und Krankenhäusern bis 2023
In Arztpraxen und Krankenhäusern wird eine stufenweise Einführung des E-Rezeptes erfolgen. Zunächst starten Pilot-Praxen und -Kliniken in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, worauf eine flächendeckende Nutzung in diesen Regionen und nach etwa drei Monaten schließlich die verpflichtende Einführung erfolgen sollen. Zeitgleich zur Pflichtnutzung in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ist die sukzessive Einführung des E-Rezepts in sechs weiteren Bundesländern geplant. Im Jahr 2023 sollen dann die übrigen acht Bundesländer folgen.
E-Rezept freiwillig nutzen
Die gematik ruft alle medizinischen Einrichtungen dazu auf, bis zur verbindlichen Einführung das E-Rezept freiwillig möglichst umfangreich zu nutzen. Auf einem Portal der gematik kann eingesehen werden, welche Softwareanbieter derzeit „E-Rezept-ready“ sind.









