Erhöhung der TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken

Gemäß dem Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur werden die TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken im ersten Quartal 2024 angepasst.

Abrechnung Apotheke

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit seinem „Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI)“ vom 27. Juni 2023 neue TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken festgelegt. Es wurde beschlossen, die finanziellen Vergütungen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur monatlich statt einmalig auszuzahlen, zu dynamisieren und jährlich anzupassen. Die Anpassungen für 2024 basieren auf der Empfehlung des erweiterten Bewertungsausschusses vom 13. September 2023 zur Erhöhung des Punktwertes um 3,85%.

Anpassung der Anspruchsgrundlage

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) wird die Anspruchsgrundlage der Apotheken ab dem ersten Quartal 2024 entsprechend anpassen. Zur Ermittlung der Pauschalenhöhe werden vier Tabellen (3-6) herangezogen, die nach der Größe der Apotheken gemessen an den Umsatzzahlen (Packungsmengen Rx-Präparate) differenziert sind. Besondere Regelungen gelten des Weiteren für Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und bereits eine Förderung durch die Einmalpauschale erhalten haben.

Tabelle 3 und 4: Allgemeine Regelungen für TI-Pauschalen

Für Apotheken, die Anspruch auf die volle TI-Pauschale haben, wird Tabelle 3 angewendet. Sollte eine vorgeschriebene Anwendung fehlen, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%, deren Höhe in Tabelle 4 festgelegt ist.

Tabelle 5: Regelungen bei Förderung vor dem 1. Juli 2023

Apotheken, die nach der alten Regelung eine Förderung für die Erstausstattung erhalten haben, unterliegen in den ersten 30 Monaten nach Inbetriebnahme einer 50%igen Reduktion der Pauschale. In dieser Zeit kommt Tabelle 5 zur Anwendung. Nach Ablauf der 30-Monats-Frist erhalten diese Apotheken die volle Pauschale gemäß Tabelle 3.

Tabelle 6: Sonderregelung für fehlende Anwendung bei Förderung vor dem 1. Juli 2023

Tabelle 6 findet Anwendung auf Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, eine entsprechende Einmalzahlung erhalten haben, sich innerhalb der 30-Monatsfrist befinden und eine der vorgeschriebenen Anwendungen nicht implementiert haben. Hier wird die bereits reduzierte Pauschale noch einmal um 50% verringert.

Übersicht: Aktuelle TI-Pauschalen

Hier finden Sie eine Übersicht über die Höhe der TI-Pauschalen unter den jeweiligen Bedingungen.

TI-Pauschale
(NNF-Tabelle)

Volle Pauschale
(Tabelle 3)

Reduzierte Pauschale
(Tabelle 4, 5)

Sonderregelung
(Tabelle 6)

Bedingungen
  • Alle vorgeschriebenen TI-Anwendungen vorhanden
  • Fehlen einer vorgeschriebenen Anwendung

ODER

  • Erste 30 Monate nach Inbetriebnahme bei Förderung für Erstausstattung nach alter Regelung
  • Erste 30 Monate nach Inbetriebnahme bei Förderung für Erstausstattung nach alter Regelung

UND

  • Fehlen einer vorgeschriebenen Anwendung

0-19.999 GKVRx

20.000-39.999 GKVRx

ab 40.000 GKVRx

205,99 €
 

242,84 €


279,69 €

102,99 €
 

121,42 €


139,84 €

51,50 €
 

60,71 €


69,92 €

 

Autor:
Stand:
12.01.2024
Quelle:
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