Nach dem Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken hatten bereits mehrere Ärzteverbände Kritik geübt. Nun scheint es, als sei der hessische Hausärzteverband noch einen Schritt weiter gegangen. Im Internet ist eine Patienteninformation zu dem Thema zu finden, die das Logo des Hausärzteverbandes Hessen (HÄVH) trägt. Darin werden Patienten vor der Inanspruchnahme der zusätzlichen Apothekenleistungen gewarnt.
Apotheker dürfen in Deutschland seit Kurzem fünf sogenannte pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten. Dies hatte bereits zu lautstarker Kritik seitens der Ärzteschaft geführt. Ärztevertreter bemängeln an dem neuen Angebot neben der Höhe der Honorare vor allem den Umfang der Leistungen und betrachten diese als einen Eingriff in das ärztliche Hoheitsgebiet.
Patienteninformation mahnt zur Vorsicht
Mit der Patienteninformation werden Patienten nun explizit zur Vorsicht gemahnt. Auf dem Infoblatt wird davor gewarnt, dass sich Pharmazeuten ohne tiefere medizinische Kenntnisse und ohne ein entsprechendes Studium in fundierte ärztliche Therapien einmischten. Stattdessen wird dafür geworben, dass sich Patienten bei Fragen zu ihrer Behandlung im Sinne ihrer eigenen Sicherheit einzig an den verordnenden Arzt wenden sollten.
Auf seiner Internetseite hat der HÄVH eine Pressemitteilung zu den pharmazeutischen Dienstleistungen veröffentlicht. Darin alarmiert der HÄVZ, dass die Patientensicherheit auf dem Spiel stehe. Der erste Vorsitzende des Hessischen Hausärzteverbands Armin Beck warnt im Hinblick auf die Medikationsberatung: „Apotheker können die Indikation und Kontraindikation im speziellen Fall gar nicht berücksichtigen, da ihnen viele Informationen zu Vorerkrankungen und Laborwerten fehlen.“ Dies könne bei Patienten zu Verunsicherung und in der Folge zu sinkender Einnahmebereitschaft und gefährlichen Einnahmepausen führen.
Hitzige Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Apothekern
Grundlage der neuen Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen ist das im Jahr 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Das VOASG sieht vor, dass Pharmazeuten in Apotheken zusätzliche Beratungsleistungen anbieten dürfen und diese von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden.
Zu diesen Leistungen gehören die erweiterte Medikationsberatung von Patienten, die mehr als fünf Arzneimittel in Dauertherapie einnehmen, die pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten sowie Patienten unter oraler Antitumortherapie, die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonie-Patienten und die Einweisung in die korrekte Anwendung von Inhalativa bei Patienten ab einem Alter von sechs Jahren.
Spezielle Fortbildungen für Apotheker notwendig
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, weist darauf hin, dass die Bundesapothekerkammer für die Einführung der Dienstleistungen passende Hilfestellungen erarbeitet habe und für einige der Dienstleistungen spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren seien. Deshalb würden auch nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Er betont: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht.“
Der Start der neuen Dienstleistungen, von denen in erster Linie die Patienten profitieren sollen, wird somit derzeit durch eine zum Teil hitzig geführte Auseinandersetzung zwischen Apothekern und Ärzteschaft begleitet.









