Die Auseinandersetzungen um die pharmazeutischen Dienstleistungen zwischen Ärzten und Apothekern in Hessen geht weiter. Der Hessische Hausärzteverband hatte kürzlich eine Patienteninformation veröffentlicht, in der vor den pharmazeutischen Dienstleistungen gewarnt wird. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ruft indessen in einem Schreiben Ärztinnen und Ärzte dazu auf, „inkompetente Beratung durch Apotheken“ zu dokumentieren und sich von öffentlichen Apotheken abzuwenden. In einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Vorstand der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen mit den Vorwürfen der KV des Bundeslandes befasst. Nun äußerte sich erstmals die Kammerpräsidentin und Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, Ursula Funke, zu den Vorfällen. „Wir (…) weisen diese Vorwürfe, Anschuldigungen und Verdrehungen von Tatsachen aufs Schärfste zurück“, heißt es in einem Sondernewsletter.
Funke: Keine Kenntnisse über pharmazeutische Dienstleistungen
Sowohl der Umfang der Leistungen als auch die vorgesehene Honorierung seien ein Schlag ins Gesicht jeder Ärztin und jedes Arztes, heißt es seitens der KV Hessen. Funke wirft den Autoren des KV-Schreibens jedoch vor, über keinerlei Kenntnis in Bezug auf die Durchführung, den Aufwand und Nutzen der pharmazeutischen Dienstleistungen zu verfügen oder gar verfügen zu wollen. Sie erklärt: „Der Gesetzgeber hat die pharmazeutischen Dienstleistungen mit dem VOASG eingeführt, da die Politik das Vertrauen in unsere pharmazeutische Kompetenz hat (…). Diese Tätigkeiten haben sich in anderen Ländern längst etabliert und beide Heilberufe ergänzen sich – zum Wohle der Patienten.“
Das sind pharmazeutische Dienstleistungen
Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das zusätzliche Beratungsleistungen in Apotheken vorsieht, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Zu diesen beschlossenen Leistungen gehören die erweiterte Medikationsberatung von Patienten, die mehr als fünf Arzneimittel in Dauertherapie einnehmen, die pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten sowie Patienten unter oraler Antitumortherapie, die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonie-Patienten und die Einweisung in die korrekte Anwendung von Inhalativa bei Patienten ab einem Alter von sechs Jahren. Für einige der Dienstleistungen müssen spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer absolviert werden.
Beispiel Medikationsanalyse: Streit um Honorierung
Die erweiterte Medikationsanalyse in der Apotheke umfasst laut Leitfaden der Bundesapothekerkammer neben der Arzneimittelerfassung im Patientengespräch, eine pharmazeutische Prüfung auf mögliche arzneimittelbezogene Probleme inklusive Bewertung und Erarbeitung von Lösungsansätzen, ein Abschlussgespräch sowie, falls vom Patienten gewünscht, die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Für die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die pro anspruchsberechtigtem Patienten einmal jährlich durchgeführt werden darf, erhalten Apotheken 90 Euro. Die KV Hessen bemängelt, diese Vergütung „für die Eingabe von fünf Medikamenten in eine Datenbank und ein paar ausgedruckte Blätter sind eine Unverschämtheit gegenüber uns Vertragsärztinnen und -ärzten.“ Eine qualitativ hochwertige pharmazeutische Beratung gebe es nur durch die Ärztin oder den Arzt.
KV Hessen: Verbale Antwort nicht ausreichend
Neben Kritik an der Honorierung haben bereits mehrere Ärzteverbände beanstandet, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen einen Eingriff in ärztliche Hoheitsgebiete darstellten.
Die KV Hessen geht noch einen Schritt weiter, und nennt die pharmazeutischen Dienstleistungen eine „Kriegserklärung“ der Apotheker an die KV-Mitglieder, „auch wenn man mit solch martialischen Begriffen ja gerade im Moment sehr vorsichtig umgehen sollte.“ In dem genannten Rundschreiben heißt es weiter: „Es geht um Grundsätzliches. So grundsätzlich, dass es im Sinne der Patientensicherheit dringend geboten ist, den Apotheken Grenzen zu setzen.“ Eine verbale Antwort sei nicht ausreichend.
„Frontalangriff auf exklusive ärztliche Kompetenzen abwehren“
Im Folgenden werden Ärztinnen und Ärzte dazu aufgefordert, anonymisiert Fälle „inkompetenter Beratung durch Apotheken“ zu dokumentieren und den Apotheken vor Ort zu signalisieren, „dass es insbesondere beim Bezug des Sprechstunden- und Praxisbedarfs immer Alternativen gibt.“ Die KV Hessen sei zudem mit verschiedenen Anbietern im Gespräch, Rezepte auf einem Weg einlösen zu können, „der nicht durch inkompetente Beratung belastet sei“. Auch eine rechtliche Überprüfung des Gesetzes werde in die Wege geleitet.
Apothekerschaft prüft rechtliche Schritte
„Wir sind entsetzt, verärgert, wütend über das „Rundschreiben“ des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der KV Hessen. Aufruf zum Boykott, Verbreitung von Unwahrheiten, Diffamierungen, Absprechen unserer pharmazeutischen Kompetenz und vieles mehr, und das in einer Art und Weise, die eines Heilberuflers kaum würdig sind.“, kommentiert Funke. Gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) und der Bundesebene würden sämtliche Möglichkeiten geprüft und man behalte sich auch ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Laut Funke werde zunächst das Gespräch mit der KV Hessen gesucht. „Hierbei wird es sich zeigen, wie ernst das Interesse für die Versorgung ist oder aber ob nur pekuniäre Ziele und der Wahlkampf der KVH verfolgt werden.“, so die LAK-Präsidentin.
Apotheken sollen Ärzte einbinden
Die LAK Hessen ruft ihre Mitglieder dazu auf, „mit Selbstbewusstsein für „Ihre“ Patienten vor Ort da zu sein und die pharmazeutischen Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen: qualitätsgesichert, ehrlich und im Sinne der Patienten!“ Die Pharmazeuten sollten die Ärzte in ihrem Umfeld einbeziehen, Kommunikationswege vereinbaren. Zahlreiche Beispiele belegten, dass die Kooperation vor Ort gut und konstruktiv laufe. „Lassen Sie uns (…) zeigen, dass pharmazeutische Kompetenz durch Apotheker und medizinische Kompetenz durch Ärzte zusammen eine optimale Patientenversorgung gewährleisten!“, beendet Funke ihren Appell.









