Berlin. Mit dem Aktionsmonat Mai rückt der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) die Prävention von Hautkrebs in den Mittelpunkt. Unter dem Motto „Mach mit, schütze Dich!“ wirbt die bundesweite Kampagne „Gemeinsam gegen Hautkrebs“ für mehr UV-Schutz, Aufklärung und regelmäßige Früherkennung. Anlass sind weiterhin steigende Hautkrebszahlen in Deutschland sowie die aktuelle Diskussion um Einschränkungen beim gesetzlichen Hautkrebsscreening.
Nach Angaben des BVDD wurden 2023 in Deutschland rund 374.000 Hautkrebsfälle registriert. Darunter befanden sich etwa 48.000 maligne Melanome, rund 132.000 Plattenepithelkarzinome und etwa 194.000 Basalzellkarzinome. Der Verband verweist auf aktuelle Daten des Instituts für Krebsepidemiologie in Lübeck. Bereits in den vergangenen Jahren hatten Epidemiologen kontinuierlich steigende Neuerkrankungszahlen gemeldet.
Hautkrebsmonat Mai soll Prävention stärken
Der BVDD und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) nutzen den Mai seit mehreren Jahren als Aktionsmonat zur Hautkrebsprävention. Ziel der Initiative ist es, die Bevölkerung über Risiken ultravioletter Strahlung sowie Möglichkeiten der Früherkennung zu informieren.
In diesem Jahr hat der BVDD die Kampagne noch einmal ausgeweitet. Dazu gehören neue Informationsmaterialien für dermatologische Praxen, digitale Informationsangebote sowie eine weiterentwickelte UV-Kamera-Aktion. Mit speziellen Kameraaufnahmen sollen Sonnenschäden sichtbar gemacht werden, die mit bloßem Auge häufig noch nicht erkennbar sind. Ergänzend setzt der Verband verstärkt auf soziale Netzwerke und digitale Kommunikationsangebote.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Präventionsarbeit bei Kindern. Die Kindergartenaktion wurde zur Initiative „BVDD-Sonnenheroes“ ausgebaut und richtet sich inzwischen auch an Grundschulen. Hautärzte besuchen dabei Einrichtungen, informieren über Sonnenschutz und sensibilisieren Kinder frühzeitig für UV-bedingte Hautschäden. Laut BVDD waren bereits 134 Schulungstermine ausgebucht.
Hautkrebsscreening: Kritik an möglichen Sparmaßnahmen der GKV
Parallel zur Präventionskampagne warnt der BVDD vor möglichen Einschnitten bei der Hautkrebsfrüherkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergrund sind Diskussionen über Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen sowie Vorschläge zur Umgestaltung der Versorgung im Rahmen eines Primärarztmodells.
Der Verband kritisiert insbesondere den Plan, das gesetzliche Hautkrebsscreening auszusetzen oder stärker in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern. Bereits Anfang April hatte der Berufsverband davor gewarnt, dass bewährte Früherkennungsuntersuchungen zu den ersten Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte zählen könnten.
Dermatologen sehen Screening als spezialisierte Aufgabe
Besonders kritisch bewerten BVDD und der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Vorschläge, Hautkrebsscreenings verstärkt durch Hausärzte oder mithilfe KI-gestützter Systeme vornehmen zu lassen. Schon jetzt dürfen Allgemeinmediziner mit Zusatzqualifikation das Hautkrebsscreening anbieten. Aus Sicht des BVDD könne eine kurze Fortbildung jedoch nicht mit einer mehrjährigen fachärztlichen dermatologischen Weiterbildung gleichgesetzt werden. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass auffällige Hautveränderungen fachkundig beurteilt und notwendige diagnostische Schritte ohne Verzögerung eingeleitet werden.
Nach Angaben des Verbandes kommt dem Screening angesichts steigender Erkrankungszahlen eine immer größere Bedeutung zu. Der BVDD verweist darauf, dass die Zahl stationärer Behandlungen wegen Hautkrebs in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen sei. Beim hellen Hautkrebs habe sich die Zahl der stationären Fälle sogar mehr als verdoppelt. Im ambulanten Bereich würden jährlich rund 1,2 Millionen helle Hautkrebserkrankungen sowie etwa 245.000 maligne Melanome diagnostiziert und behandelt.
Früherkennung soll Diagnosen im frühen Stadium ermöglichen
Das gesetzliche Hautkrebsscreening wird in Deutschland seit 2008 angeboten. Gegenwärtig haben Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Screening. Ziel ist es, auffällige Hautveränderungen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln.











