
Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen.
Gerhard Fuchs, Vorsitzender des Vertragsausschusses der BKK VAG Bayern: „Haut-krebserkrankungen nehmen auch in jüngeren Altersklassen zu. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserem Vertrag auch Unter-35-jährigen ein Hautkrebsscreening mit der-matologischer Expertise ermöglichen können und dass bei Bedarf die Auflichtmikroskopie für unsere Versicherten inkludiert ist.“
Hautkrebsscreening für Versicherte ab 15 Jahren
Der neue Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinaus und wird zusätzlich auch digital unterstützt. Ab sofort können Versicherte ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen.
Die Untersuchung der Haut beinhaltet eine gründliche Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Werden Auffälligkeiten diagnostiziert, folgt eine histopathologische Abklärung eines Verdachts.
Hautkrebsfrüherkennung seit 2008 im Leistungskatalog der GKV
Seit Juli 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Hautkrebsscreenings ihrer Versicherten als Standardleistung aber erst ab einem Alter von 35 Jahren und nur alle zwei Jahre. Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatologen, aber auch niedergelassene Hausärzte, die nur eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen.
Der Vertrag der BKK VAG Bayern mit dem BVDD wird dagegen ausschließlich von Dermatologinnen und Dermatologen unterstützt. Er ermöglicht auch jüngeren Versicherten die Früherkennung und geht in vielen weiteren Bereichen über die GKV-Regelversorgung hinaus.