DDG 2021: Meldepflicht für Gonokokken
Resistenzentwicklungen von Neisseria gonorrhoeae sind ein globales Problem bei der Behandlung und Kontrolle der Erkrankung. Seit 1. März 2020 gibt es eine Meldepflicht für Infektionen mit Neisseria gonorrhoeae mit verminderter Emfindlichkeit gegen Azithromycin, Cefixim und Ceftriaxon.

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Quelle:
- Die neue Meldepflicht für Gonokokken, Buder S.1,2, Selb R.3, Jansen K.3
1Robert Koch-Institut, Konsiliarlabor für Gonokokken, Berlin, Deutschland
2Vivantes Klinikum Neukölln, Klinik für Dermatologie und Venerologie, Berlin, Deutschland
3Robert Koch Institut, HIV/ AIDS und andere sexuell oder durch Blut übertragbare Infektionen, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Berlin, Deutschland
Poster 205, 51. Tagung der DDG vom 14.-17. April 2021 - Information des RKI zur Meldepflicht, abgerufen am 14.04.2021
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