NiSV-Verordnung: Anforderungen Fachkunde Lasertherapie definiert

Die dermatologischen Fachverbände veröffentlichen Empfehlungen zu den Anforderungen für Nicht-Dermatologen, die eine Lasertherapie anwenden möchten.

Tattoo-Entfernung

Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue NiSV-Verordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen) in Kraft.

Viele Geräte dürfen deshalb nur noch genutzt werden, wenn ein Fachkundenachweis erbracht wird. Dieser muss in Schulungen/Seminaren bis zum 31.12.2021 erworben werden. Einige wenige Anwendungen sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anforderungskatalog für Fachkundenachweis Lasertherapie erstellt

Die dermatologischen Fachverbände, darunter die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), haben unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Lasertherapie (DDL) nun Anforderungen für Nicht-Dermatologen zum Erwerb der Fachkunde Lasertherapie definiert. Laseranwendungen wie beispielsweise das Entfernen von Tatoos haben ein hohes Risiko für schwere Verletzungen und sollen in Zukunft nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Fachkunde nach NiSV erfolgen.

Den Anforderungskatalog kann auf der Seite der DGG eingesehen werden: Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen an der Haut des Menschen für Ärztinnen und Ärzte

Autor:
Stand:
04.02.2021
Quelle:

Pressemeldung des Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.(BVD), abgerufen am 28.01.21

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