S3-Leitlinie Hautkrebsprävention aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie e. V. (ADB) die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention aktualisiert und 61 neue Empfehlungen aufgenommen. 43 weitere Empfehlungen wurden angepasst.

Hautkrebsvorsorge

Die Änderungen im Überblick

Die Aktualisierungen betreffen sowohl Empfehlungen zur Primär- als auch zur Sekundärprävention.  Neu sind die beiden Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ und „Berufsbedingter Hautkrebs“.

Folgende Änderungen sind hervorzugeben:

Kapitel 3: Begrifflichkeiten der Prävention

Um begriffliche Unklarheiten im Bereich Prävention, Früherkennung und Screening zu beseitigen, ist in Kapitel 3 der Leitlinie eine begriffliche Einordnung ergänzt worden. Dabei werden relevante Definitionen und Konzepte der Prävention eingeordnet und voneinander abgrenzt.

Kapitel 6: Klimawandel und UV-Strahlung

Das neue Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ (Kapitel 6) stellt eine Darlegung des aktuellen Wissenstandes zum „Klimawandel und UV-Strahlung, zur „Wahrnehmung von Hitze und UV-Strahlung“ sowie zum „Klimawandel und Städtebau“ dar.

Kapitel 7: Berufsbedingter Hautkrebs

Das Kapitel „Berufsbedingter Hautkrebs“ (Kapitel 7) wurde ebenfalls neu in der Leitlinie aufgenommen und setzt Schwerpunkte in Bezug auf den „Status Quo Outdoorworker“, „Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention für Beschäftigte im Freien“, die „Vermittlung von Informationen und Motivation der Beschäftigten für Schutzmaßnahmen“ sowie die „Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Beschäftigten im Freien“.

Kapitel 8: Sekundäre Prävention

Im Abschnitt „Sekundäre Prävention“ (Kapitel 8) erfolgte eine grundlegende Überarbeitung. Hierzu gehören eine aktuelle Evidenzaufarbeitung zum gesetzlichen Hautkrebsscreening sowie eine Aufarbeitung der kommunikativen Strategien und Kommunikationswege der sekundären Prävention.

Kapitel 9: Gesundheitsökonomische Bewertung

Der Bereich „Gesundheitsökonomische Bewertung“ (Kapitel 9) wurde grundlegend überarbeitet. Er enthält nun eine umfassende Aufarbeitung gesundheitsökonomischer Bewertungen von primärpräventiven Maßnahmen zur Solariennutzung, bevölkerungsbezogener Maßnahmen der Primärprävention sowie spezifischer Maßnahmen der Primärprävention. Außerdem wurde ein systematischer Literaturreview zur Kosteneffektivitätsanalysen der sekundären Prävention von Hautkrebs durchgeführt.

Auf Solarienbesuche verzichten

UV-Strahlen – sei es durch Solarien oder durch natürliche Sonneneinstrahlung – steigern das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. „Solariumbesucher und -besucherinnen erkranken häufiger an Hautkrebs, dies gilt auch für das besonders gefährliche maligne Melanom. Das Erkrankungsrisiko steigt außerdem mit der Häufigkeit an Solarienbesuchen. Je jünger der Solariennutzer beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko", sagt Professor Dr. Eckhard Breitbart.

Zusammen mit Prof. Dr. Andrea Bauer, Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ADB) e.V., koordinierte er die Erstellung der S3-Leitlinie. In der Leitlinie sind zielgruppenspezifische Empfehlungen zur Verhaltensprävention bei künstlicher UV-Strahlung erarbeitet worden. „Um das Hautkrebsrisiko zu reduzieren, empfehlen wir, generell auf Solariumbesuche zu verzichten", so Breitbart in der Pressemeldung zur Veröffentlichung der aktualisierten Leitlinie.

Berufsbedingter Hautkrebs

Neu in der Leitlinie ist unter anderem das Kapitel „Berufsbedingter Hautkrebs". Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand werden bestimmte Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht und sind damit als Berufskrankheit anerkannt.

„Hierzu zählen Plattenepithelkarzinome der Haut sowie die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms, die aktinischen Keratosen, wenn sie multipel sind. Das heißt, dass die aktinischen Keratosen in einer Anzahl von mehr als fünf pro Jahr einzeln oder in einer zusammenhängenden Fläche von größer als 4cm² auftreten", so Bauer.

Zur Prävention sollten Arbeitgeber daher für Mitarbeiter, die im Freien tätig sind, entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Als wirksame Maßnahmen sind zum Beispiel die Schaffung von Schattenplätzen, die Vermeidung von Außenarbeiten unter freiem Himmel in der Mittagssonne und die Ausgabe geeigneter Schutzkleidung genannt.

An der S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs waren insgesamt 77 ehrenamtlich arbeitende Fachexperten aus 46 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist hier Webseite abrufbar.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.

Autor:
Stand:
07.04.2021
Quelle:
  1. Pressemeldung der Deutschen Krebsgesellschaft, abgerufen am 07.04.2021
  2. Leitlinienprogramm Onkologie: Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs,abgerufen am 07.04.2021
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