Mehr als 50% der Erwachsenen in Deutschland sind übergewichtig, nahezu 20% sind adipös [1]. Eine kritische Rolle bei dieser bedenklichen Entwicklung spielt die moderne Ernährungsweise, gekennzeichnet durch energiereiche, oft hochverarbeitete Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt sowie gesüßte Getränke. Gesüßte Getränke wie Softdrinks enthalten zugesetzte kalorienhaltige Süßungsmittel, meist Maissirup mit hohem Fruktosegehalt und Saccharose.
Ein übermäßiger Verzehr solcher Zuckerzusätze trägt zur Gewichtszunahme bei, erhöht das Risiko für metabolische und kardiovaskuläre Erkrankungen (wie Typ-2-Diabetes und koronare Herzkrankheit) und trägt somit zu einem höheren Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko bei [2].
Eine mögliche Maßnahme, um dieser gesundheitlichen und sozioökonomischen Belastung durch ungesunde Ernährung entgegenzuwirken, ist eine Besteuerung der gesüßten Getränke, welche von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten empfohlen und von vielen anderen Ländern bereits umgesetzt wird. In Deutschland gibt es eine solche Steuerregelung bislang nicht. In einer aktuellen Modellierungsstudie haben Wissenschaftler simuliert, wie sich eine Besteuerung gesüßter Getränke in Deutschland auf gesundheitliche und ökonomische Aspekte auswirken würde [3].
Simulationsstudie zur Softdrink-Steuer
In einem Mikrosimulationsmodell basierend auf nationalen Daten wurden drei Szenarien einer möglichen Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken simuliert:
- eine 20%ige Wertsteuer auf gesüßte Getränke (ohne Fruchtsäfte)
- eine erweiterte 20%ige Wertsteuer auf gesüßte Getränke und Fruchtsäfte
- eine gestaffelte Steuer zur Umstellung auf einen 30% niedrigeren Zuckergehalt in gesüßten Getränken.
Gesüßte Getränke wurden definiert als koffeinhaltige- oder freie Getränke mit zugesetztem Zucker (kalorienhaltige Süßungsmittel). Als Fruchtsäfte wurden alle Getränke definiert, die zu 100% aus Fruchtsaft oder -nektar bestehen und zugesetzten Zucker enthalten können. Die synthetische deutsche Bevölkerung wurde im Alter von 30-90 Jahren über einen Zeitraum von 20 Jahren (2023 bis 2043) modelliert.
Weniger Zuckerkonsum durch Steuer
Laut Simulation würde eine Besteuerung von gesüßten Getränken den Konsum von Zucker über solche Getränke senken. Der Zuckerkonsum würde bei einer 20%igen Wertsteuer insgesamt um 1 g pro Tag (95%-Unsicherheitsintervall [UI]: 0,05 bis 1,65) zurückgehen, bei der auf Fruchtsäfte erweiterten 20%igen Wertsteuer um 5,91 g pro Tag (95%-UI: 5,37 bis 6,04) und bei der gestaffelten Steuer um 2,34 g pro Tag (95%-UI: 2,32 bis 2,36). Den größten Effekt auf den Zuckerkonsum hätte eine Besteuerung der gesüßten Getränke unabhängig von der Steuerart bei Männern im Alter von 30-49 Jahren, mit einer Reduktion um bis zu 10,19 g pro Tag (95%-UI: 9,28 bis 10,44) mit der erweiterten 20%igen Wertsteuer.
Gesundheitliche Vorteile
Über die simulierte Zeit von 20 Jahren würde sich die Sondersteuer insgesamt positiv auf die Gesundheit der deutschen Bevölkerung auswirken. Die Modellierung zeigt, dass die Prävention von Typ-2-Diabetes und koronarer Herzkrankheit besonders von einer gestaffelten Steuer profitieren würde, mit jeweils 244.100 (95%-UI: 118.200 bis 365.300) und 69,800 (95%-UI: 38.800 bis 101.900) weniger Fällen. Der Effekt auf die Prävention von Schlaganfällen und Adipositas wäre hingegen mit der erweiterten 20%igen Wertsteuer am größten, mit jeweils 4.500 (95%-UI: 1.900 bis 8.500) und 159.400 (95%-UI: 97.100 bis 232.400) weniger Fällen. Insgesamt könnten mit der 20%igen Wertsteuer 106.000 qualitätsbereinigte Lebensjahre (QALY; 95%-UI: 57.200 bis 153.200), mit der erweiterten 20%igen Wertsteuer 252.400 QALY (95%-UI: 176.700 bis 325.800) und mit der gestaffelten Steuer 192.300 QALY (95%-UI: 130.100 bis 254.200) gewonnen werden.
Wirtschaftliche Vorteile
Eine Besteuerung von gesüßten Getränken hätte in Deutschland auch einen bedeutenden ökonomischen Effekt. Laut der Modellierungsstudie könnten mit der 20%igen Wertsteuer 9,6 Milliarden Euro (95%-UI: 4,7 bis 15,3), mit der erweiterten 20%igen Wertsteuer 11,8 Milliarden Euro (95%-UI: 6,7 bis 17,9) und mit der gestaffelten Steuer 16,0 Milliarden Euro (95%-UI: 8,1 bis 25,5) über 20 Jahre eingespart werden.
Die Einführung einer „Softdrink-Steuer“ in Deutschland würde sich laut dieser Modellierungsstudie in vielen Aspekten positiv auf die Bevölkerung auswirken. Über die jeweilige Steuerart kann so entweder das Konsumverhalten (etwa durch eine Wertsteuer) oder das Produktionsverhalten von Unternehmen (etwa durch eine gestaffelte Steuer je nach Zuckermenge) beeinflusst werden.







