Die gematik startet einen neuen Versuch zur bundesweiten Einführung des E-Rezepts. Auf der Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2023 wurde beschlossen, ab sofort mit dem bundesweiten Rollout zu beginnen. Mit dieser Entscheidung soll der Weg für eine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 geebnet werden. Die Vorbereitungen für die Umstellung wurden laut gematik in den letzten Monaten intensiv vorangetrieben, um Ärzten, Apotheken und Patienten den Übergang auf das digitale Rezeptwesen zu erleichtern.
Vorbereitungen der letzten Monate
Im Rahmen der Vorbereitungen wurde ein einfaches und papierloses Einlöseverfahren für das E-Rezept entwickelt. Außerdem wurden Optimierungen an den Primärsystemen der (Zahn-)Ärzte und Apotheken vorgenommen. Um die Ärzteschaft und Apotheken bei der Umstellung zu unterstützen, fanden zahlreiche Webinare statt. Bereits mehr als 2 Millionen E-Rezepte wurden in deutschen Apotheken eingelöst. Der Fortschritt kann über das TI-Dashboard der gematik verfolgt werden.
E-Rezept via Gesundheitskarte ab Juli
Ab Juli wird die Nutzung des E-Rezepts weiter vereinfacht. In den ersten Apotheken wird es möglich sein, E-Rezepte mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Bis Ende Juli werden die meisten Apotheken in Deutschland bereit sein, Rezepte auf diesem Weg zu bearbeiten. Damit wird eine wesentliche Forderung der Ärzteschaft erfüllt: die Schaffung eines digitalen, barrierefreien Wegs für alle Patienten in Deutschland. Künftig stehen somit drei Optionen zur Einlösung des E-Rezepts zur Verfügung: die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App der gematik und der Papierausdruck.
Apotheken und die meisten Praxen sind E-Rezept-ready
Die Apotheken sind seit September 2022 technisch auf das E-Rezept vorbereitet. Nahezu alle Arztpraxen sind laut gematik ebenfalls in der Lage, das E-Rezept zu nutzen. Im zweiten Halbjahr sei es entscheidend, dass Ärzte im Rahmen des Rollout-Prozesses von den Bundes- und Landesorganisationen unterstützt werden, um flächendeckend auf das E-Rezept umzustellen und Erfahrungen mit dem neuen Prozess zu sammeln. Dadurch könne der Rollout bis Ende 2023 abgeschlossen werden, um ab dem 1. Januar 2024 die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts in ganz Deutschland zu gewährleisten.
KBV lehnt bundesweite Einführung des E-Rezepts ab
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gab bekannt, dass sie gegen die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 gestimmt hat. Die gematik fasste den Beschluss trotz Bedenken der KBV und setzt auf die Einlösung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte.
Die KBV ist der Ansicht, dass weiterhin die technischen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Rollout fehlen und die Beteiligten nicht ausreichend vorbereitet sind. Das könne mögliche Nachteile für Patienten bedeuten und zusätzlichen Aufwand für Ärzte.
Positiv sieht die Vertretung der Ärzteschaft jedoch die Einführung der eGK-Lösung für das E-Rezept, die sie vielfach gefordert hatte.
Hintergrund zur E-Rezept-Einführung
Im Dezember 2021 wurde die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen verschoben. Die Gesellschafter der gematik einigten sich Ende März auf einen Stufenplan zur flächendeckenden Nutzung des elektronischen Rezeptes. Im September 2022 sollten zunächst bundesweit die Apotheken sowie in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe Pilot(zahn)arztpraxen und -Krankenhäuser starten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein zog sich jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken aus dem Rollout zurück. Nachdem bekannt wurde, dass mit einer Nutzung des E-Rezepts via elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erst im Sommer 2023 zu rechnen ist, unterbrach auch die KV Westfalen-Lippe die Teilnahme an der Testphase.