Lauterbach: E-Rezept via Gesundheitskarte ab Juli verfügbar

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bekannt gegeben, dass die Nutzung des E-Rezepts mithilfe der Gesundheitskarte ab Juli 2023 möglich sein wird.

Apothekerin Gesundheitskarte

Das Einlösen elektronischer Verordnungen mit der Versichertenkarte soll die Nutzung des E-Rezeptes für Patienten vereinfachen. „Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich“, sagte Lauterbach in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Bislang kann das E-Rezept mithilfe eines Papierausdrucks oder der E-Rezept-App in den Apotheken eingelöst werden. Zum 1. Juli 2023 ist laut dem Bundesgesundheitsminister zusätzlich das Abrufen elektronischer Verordnungen in den Apotheken mit der Versichertenkarte möglich.

Apotheken bis Ende Juli ausgestattet

Da für das Auslesen der Karte keine NFC-Funktion (Near Field Communication) nötig ist, kann das E-Rezept auf diesem Wege auch mit Gesundheitskarten älterer Generationen eingelöst werden. Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist nicht zwingend notwendig. „Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein“, so Lauterbach.

Gesundheitskarte zur Verifizierung

Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken, die eine neue Spezifikation erforderten, hatte sich die bundesweite Umsetzung der eGK-Lösung verzögert. Vor Kurzem verkündete die erste Krankenkasse, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept via Versichertenkarte umgesetzt zu haben.

Die Gesundheitskarte dient bei dem Prozess der Verifizierung des Patienten. Das eigentliche E-Rezept wird nicht auf der Karte gespeichert, sondern nach dem Erstellen der Verordnung in der Praxis in den E-Rezept-Fachdienst der gematik geladen. Lauterbach erklärte gegenüber dem RND: „Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los!“

Nachverfolgbarkeit in E-Rezept-App

Laut Spezifikation der gematik soll eine Nachverfolgung der elektronischen Verordnungen gleichzeitig auch per E-Rezept-App möglich sein. Das soll dem Versicherten vor allem bei der Einlösung der E-Rezepte durch einen Vertreter eine Nachverfolgungsmöglichkeit bieten.

Unter anderem aufgrund des Vertretungsfalls werde auf eine PIN verzichtet. Das Risiko eines Missbrauchs durch eine entwendete oder verlorene Gesundheitskarte werde zugunsten einer barrierearmen Lösung in Kauf genommen. Bei Verlust einer Karte muss sich der Versicherte an seine Krankenkasse wenden, da diese für die Sperrung verantwortlich sind.

Autor:
Stand:
14.06.2023
Quelle:
  1. RND, Gesundheitsminister Lauterbach kündigt Erhöhung der Kassenbeiträge für 2024 an, 13. Juni 2023
  2. Gematik, Spezifikation „Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“, 25. Januar 2023
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