Bislang kann das E-Rezept mithilfe eines Papierausdrucks oder der E-Rezept-App in den Apotheken eingelöst werden. Um eine weitere komfortable Lösung für die Patienten anzubieten, hat die Gesellschafterversammlung der gematik Ende August 2022 die E-Rezept-Funktion der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) beschlossen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in einer Pressemeldung nun bekannt gegeben, dass sie als erste Krankenkasse die Einlösung elektronischer Verordnungen mit der Versichertenkarte umgesetzt habe. "Das E-Rezept wird sich nur in der breiten Bevölkerung durchsetzen, wenn es komfortabler ist als der bisherige rosa Schein. Der digitale Weg darf nicht komplizierter sein als der analoge.", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. Die Lösung mit Versichertenkarte stellt für ihn einen solchen komfortablen Prozess dar.
Versichertenkarte verifiziert Patienten
Dabei befindet sich das E-Rezept nicht direkt auf der Karte, stattdessen dient diese zur Verifizierung des Patienten in der Apotheke. Dort wird die Versichertenkarte in das eHealth-Kartenterminal gesteckt. Hierdurch werden Prüfnachweise angefordert und abgeglichen, die für die Einlösung des E-Rezeptes nötig sind. Die elektronische Verordnung soll anschließend über den E-Rezept-Fachdienst in das Apothekenverwaltungssystem abgerufen werden können. "Wir sind startbereit und hoffen, dass die technischen Voraussetzungen in Apotheken und Arztpraxen ebenfalls zeitnah geschaffen werden", so Baas.
Einlösen auch mit Gesundheitskarten älterer Generationen
Da für das Auslesen der Karte keine NFC-Funktion (Near Field Communication) nötig ist, kann das E-Rezept auf diesem Wege auch mit Gesundheitskarten älterer Generationen eingelöst werden. Eine eGK ist nicht zwingend notwendig.
Bundesweite Umsetzung im Sommer 2023
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken, die eine neue Spezifikation erforderten, hat sich die bundesweite Umsetzung der eGK-Lösung auf Sommer 2023 verzögert.










