ePA: Neue Spezifikationen veröffentlicht

Am 14. August 2024 hat die gematik die Anforderungen für den Ausbau der elektronischen Patientenakte veröffentlicht. Die ePA soll zukünftig dazu beitragen, Wechselwirkungen zu reduzieren und die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern.

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Im Laufe des kommenden Jahres soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der Version 3.1 mit einem digitalen Medikationsplan die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in der Arzneimittelversorgung verbessern. Weiterhin können ab Mitte 2025 Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) übermittelt werden, um die medizinische Forschung zu unterstützen. Das gab die gematik in einer Pressemitteilung bekannt.

Neue Funktionen

Die finale Spezifikation für den Ausbau der ePA wurde am 14. August 2024 veröffentlicht. Diese bildet die technische Grundlage für die Industrie. Die neue ePA soll ab Juli 2025 eingeführt werden. 

Die Spezifikation umfasst unter anderem den digital gestützten Medikationsprozess, der das Zusammenspiel zwischen elektronischer Medikationsliste (eML) und elektronischem Medikationsplan (eMP) regelt. Zusätzlich werden die Voraussetzungen für die Datenweiterleitung an das FDZ festgelegt. 

Medikationsliste und Medikationsplan

Bereits ab Januar 2025 wird die ePA um die eML erweitert, die Verordnungs- und Abgabedaten von E-Rezepten übersichtlich anzeigt. Das soll die Erstellung und Aktualisierung des eMPs erleichtern, der ab Sommer 2025 verfügbar sein wird. Der eMP bietet detaillierte Informationen wie Einnahmehinweise und Dosierschemata. Das soll eine institutionenübergreifende Dokumentation fördern und zur Früherkennung von Wechselwirkungen beitragen. 

Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit

Zukünftig können behandelnde Ärztinnen und Ärzte wichtige Zusatzinformationen ihrer Patientinnen und Patienten in die neue ePA eintragen, die entscheidend für die Therapie sind. Dazu gehören persönliche Informationen wie Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten, Körpergröße oder Gewicht. Diese Daten sollten bei der Abgabe oder Anpassung von Medikamenten berücksichtigt werden. Das soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern.

Medikationsfehler verringern

Laut gematik-Geschäftsführer Florian Hartge gehen rund 5% aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurück. „Das zeigt uns, wie dringend wir automatisierte und zugängliche Medikationsdaten brauchen.“ Der digital gestützte Medikationsprozess in der ePA werde Hartge zufolge einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, vermeidbare Medikationsfehler zu verringern und die Behandlung sicherer zu machen.

Förderung der medizinischen Forschung

Die technischen Spezifikationen für die Weiterleitung von Daten an das FDZ wurden ebenfalls bekanntgegeben. Ab Spätsommer 2025 können Patientinnen und Patienten ihre Daten für die medizinische Forschung freigeben und so die Erforschung von chronischen Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herzleiden unterstützen. Die Daten könnten zudem für andere gesellschaftlich relevante Zwecke, wie die Entwicklung neuer Medikamente oder den öffentlichen Gesundheitsdienst, genutzt werden. Dies geschieht allerdings nur, wenn Patienten der Datenweitergabe nicht widersprechen (Opt-out-Verfahren). 

Daten aus der ePA sollen pseudonymisiert über das Robert Koch-Institut (RKI) an das FDZ weitergegeben werden. Dieses Zentrum wird derzeit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Die Nutzung der Daten ist nur auf Antrag und für gesetzlich vorgesehene Zwecke innerhalb einer sicheren Umgebung möglich.

Im Downloadbereich stellt die gematik entsprechende neue Informationsmaterialien zur ePA für Einrichtungen wie Apotheken, (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser bereit. 

Autor:
Stand:
29.08.2024
Quelle:
  1. gematik, Pressemitteilung: Medikationsplan und Forschung: Das kann künftig die neue ePA, 16.08.2024
  2. gematik, Pressetext: Finale Spezifikation veröffentlicht: ePA für alle mit digital gestütztem Medikationsprozess und Datenweiterleitung für die Forschung, 16.08.2024
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