Endokrinologische Versorgung: DGE warnt vor Versorgungslücke durch KHAG

Das Krankenhausanpassungsgesetz definiert neue Vorgaben für die stationäre Versorgung. Die DGE warnt, dass der aktuelle Entwurf die endokrinologische Versorgung gefährdet und zentrale Expertise in Kliniken strukturell schwächt.

Krankenhausreform

Bedeutung endokrinologischer Expertise im stationären Bereich

Hormon- und Stoffwechselstörungen gehören zu den komplexen internistischen Krankheitsbildern und erfordern eine differenzierte Diagnostik sowie eine spezialisierte therapeutische Expertise. Erkrankungen der Schilddrüse, Hypophyse oder Nebenniere sowie Komplikationen des Knochenstoffwechsels stellen Kliniken regelmäßig vor anspruchsvolle Herausforderungen. Gleichzeitig deckt die Personalsituation in ihrer aktuellen Gestaltung nicht den Bedarf endokrinologischer Versorgung, unter anderem durch die Zunahme chronischer metabolischer Erkrankungen und durch komplexe Langzeitfolgen moderner Krebstherapien.

Aktuell verfügen bundesweit lediglich 149 Krankenhäuser über ausgewiesene endokrinologische Expertise; in der stationären Versorgung sind 270 Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie hauptamtlich tätig. Hinzu kommt eine demografisch angespannte Facharztsituation: Rund 28 % der spezialisierten Endokrinologen stehen kurz vor dem Ruhestand. Damit rückt die strukturelle Sicherung endokrinologischer Versorgung zunehmend in den Fokus gesundheitspolitischer Diskussionen.

Neue Rahmenbedingungen durch das KHAG und bestehende Herausforderungen

Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) sollen Versorgungsstrukturen bundesweit neu geordnet und qualitative Anforderungen präzisiert werden. Für die Leistungsgruppe 2 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ legt der aktuelle Entwurf jedoch nicht mehr zwingend fest, dass Fachärzte für Endokrinologie und Diabetologie verfügbar sein müssen. Stattdessen soll bereits die Zusatzweiterbildung Diabetologie ausreichen, wodurch der dreijährige Facharztstandard entfallen würde.

Damit entsteht aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) eine zentrale Versorgungslücke. Das Gesetz verfehle sein Ziel, die komplexe endokrinologische stationäre Versorgung auf Facharztniveau zu sichern. Die DGE verweist zudem auf Nordrhein-Westfalen, wo die fachärztliche Expertise für diese Leistungsgruppe bereits verbindlich festgeschrieben ist.

Welche Fragen der DGE-Appell adressiert

Die DGE betont, dass die Versorgung komplexer endokriner Erkrankungen zwingend an speziell weitergebildete Fachärzte gebunden sein müsse. Der Appell richtet sich dabei auf drei wesentliche Problempunkte:

  1. Strukturelle Sicherung der Versorgung: Reicht die Zusatzweiterbildung aus, um komplexe endokrinologische Diagnosen zu betreuen?
  2. Qualitätsniveau der stationären Endokrinologie: Wie können Diagnostik und Therapie weiterhin fachärztlich gewährleistet werden?
  3. Weiterbildung und Nachwuchs: Welche Vorgaben sind notwendig, um die Ausbildung künftiger Endokrinologen sicherzustellen?

Position der DGE zur geplanten Regelung

DGE-Präsident Prof. Jan Tuckermann warnt davor, die Strukturvorgaben durch Senkung der Standards zu verwässern. Erkrankungen des Hormon- und Stoffwechselsystems benötigten ein klares fachärztliches Kompetenzprofil. Die derzeitige Ausgestaltung der Leistungsgruppe decke weder die diagnostischen Anforderungen noch den künftig zu erwartenden Versorgungsbedarf ab.

Auch DGE-Vizepräsidentin Prof. Nicole Reisch hebt die Breite des Fachgebiets hervor: Neben klassischen endokrinologischen Erkrankungen betreffen zahlreiche onkologische Langzeitfolgen das endokrine System. Moderne Immuntherapien könnten zudem akut lebensbedrohliche hormonelle Komplikationen auslösen, etwa durch einen Ausfall der Nebennierenfunktion. Solche Szenarien erforderten spezialisierte ärztliche Expertise, die nicht durch eine Zusatzqualifikation ersetzt werden könne.

Einordnung im Kontext der aktuellen Versorgungslage

Verglichen mit anderen internistischen Schwerpunktfächern ist die endokrinologische Expertise in der stationären Versorgung begrenzt. Die DGE sieht daher die Notwendigkeit, das KHAG so anzupassen, dass

  • die fachärztliche Qualifikation klar definiert bleibt,
  • die Weiterbildung strukturell gesichert wird und
  • der Bedarf langfristig gedeckt werden kann.

Ein Absenken der Qualifikationsanforderungen könnte aus Sicht der Fachgesellschaft langfristig zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen.

Reflexion und Ausblick

Die Diskussion über das KHAG unterstreicht, wie essenziell spezialisierte endokrinologische Expertise für die Versorgung komplexer hormoneller Erkrankungen ist. Sollte der Gesetzesentwurf unverändert bleiben, könnte ein relevanter Teil der stationären Diagnostik und Therapie perspektivisch nicht mehr auf fachärztlichem Niveau stattfinden. Kliniken wären zudem weniger attraktiv für die Weiterbildung zukünftiger Endokrinologen.

Für die zukünftige Versorgung wird entscheidend sein, ob die strukturelle Verankerung der Endokrinologie im KHAG angemessen berücksichtigt wird. Weitere gesundheitspolitische Abstimmungen und eine Stärkung der Weiterbildungskapazitäten könnten notwendig sein, um die langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Autor:
Stand:
28.11.2025
Quelle:

Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend redaktionell geprüft und freigegeben. Zur Gewährleistung inhaltlicher Richtigkeit und Aktualität wurden die angegebenen Quellen berücksichtigt.

Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE). Pressemitteilung vom 14. November 2025. Kommentar der DGE zum KHAG: Drohende Versorgungslücke in der Endokrinologie.Verfügbar online (abgerufen am 14.11.2025).

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