Mit der Klärung der Vergütung und den gesetzlichen Vorgaben steht dem Start der Prophylaxe vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) nichts mehr im Wege. Eltern sollten die Prophylaxe frühzeitig für ihre Kinder in Anspruch nehmen.
Vergütung: 13 Euro für ärztliche Leistung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung für die ärztliche Leistung festgelegt: Für die Aufklärung der Eltern, die Beratung und die intramuskuläre Verabreichung des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab erhalten Ärzte insgesamt rund 13 Euro. Darin enthalten ist der Basissatz von 8,95 Euro für die Prophylaxe, ergänzt durch einen Zuschlag von 4,06 Euro, der wegen zusätzlicher Aufwände gewährt wird.
Die Grundlage bildet eine kürzlich veröffentlichte Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die den Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe für alle gesetzlich versicherten Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr festlegt. Die Verordnung regelt den Einsatz des Wirkstoffs Nirsevimab, der für Neugeborene und Säuglinge einen Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bietet.
Wichtiger Schutz für Säuglinge
„Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung am Samstag und dem Beschluss zur Vergütung haben die Arztpraxen jetzt Klarheit und Eltern können ihre Babys vor einer RSV-Infektion schützen lassen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Besonders wichtig ist der Schutz für Säuglinge, die zwischen April und September geboren wurden, da diese vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison im Herbst geimpft werden sollen.
Die neuen Abrechnungspositionen gelten seit dem 16. September und umfassen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01941, 01942 und 01943. Dabei erhalten Kinder- und Jugendmediziner sowie Hausärzte die GOP 01941 für die Aufklärung, Beratung und die anschließende Injektion des Antikörpers Nirsevimab (75 Punkte, 8,95 Euro). Der Zuschlag von 4,06 Euro (GOP 01942) deckt zusätzliche Aufwände ab, da das Medikament derzeit noch nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden kann.
Eltern müssen das Rezept in der Apotheke einlösen und das Präparat korrekt bis zur Verabreichung lagern. Sollte sich nach der Beratung keine Injektion anschließen, erhalten Ärzte dennoch eine Vergütung (GOP 01943), allerdings nur in Höhe von 3,82 Euro.
STIKO empfiehlt RSV-Prophylaxe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge, um schwere Atemwegsinfektionen zu verhindern. Der Antikörper bietet bei rechtzeitiger Gabe über die gesamte RSV-Saison Schutz vor dem Virus, das insbesondere für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten eine hohe Gefahr darstellt. In Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhausaufenthalte bei Säuglingen.
Der monoklonale Antikörper Nirsevimab bietet eine sofortige Schutzwirkung. Das unterscheidet ihn von Impfstoffen. Neugeborene mit erhöhtem Risiko, wie Frühgeborene oder Kinder mit Herzfehlern, profitieren besonders von der neuen Schutzmaßnahme. Die Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den anderen von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen erfolgen.









