Berlin. Die Auseinandersetzung um die Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) verschärft sich. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat insgesamt 14 Verträge zur HZV zum Jahresende gekündigt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) kritisiert die Entscheidung scharf und wirft der TK vor, seit Monaten eine Kampagne gegen die HZV und die Hausärzteschaft zu führen.
TK sieht keine nachweisbaren Vorteile
Die Krankenkasse verweist zur Begründung der Kündigung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Untersuchung des Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Für diese Studie wurden unter Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg TK-Versorgungsdaten aus den Jahren 2015 bis 2024 ausgewertet. Nach Darstellung der TK konnte die Evaluation die angestrebten Effekte der hausarztzentrierten Versorgung nicht bestätigen. Demnach führte die HZV weder zu weniger Facharztkontakten noch zu weniger Krankenhausaufenthalten. Gleichzeitig entstünden zusätzliche Kosten.
Beispielsweise blieb laut der Evaluation die Zahl der Hausarztkontakte nahezu unverändert und ging lediglich um 0,2 Kontakte pro Teilnehmer und Jahr zurück. Dagegen stieg die Zahl der Facharztkontakte um durchschnittlich 1,2 Kontakte pro Teilnehmer und Jahr. Zudem habe die Teilnahme an der HZV keinen Einfluss auf die Zahl der stationären Behandlungstage gehabt, während die Zahl der Krankengeldtage nach Angaben der TK sogar um durchschnittlich vier Tage pro Teilnehmer und Jahr höher lag.
Gleichzeitig erhalten die an der HZV teilnehmenden Ärzte laut TK aber Honorare, die etwa 30 Prozent über denen der Regelversorgung liegen. Daraus ergäben sich für die Krankenkasse jährliche Mehrkosten von rund 160 Millionen Euro.
Hausärzteverband weist Kritik zurück
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband reagiert mit deutlicher Kritik auf die Kündigung. Die Co-Bundesvorsitzende des Verbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, sprach von einer „seit Monaten andauernden Kampagne der TK gegen die Hausärzteschaft und die HZV“.
Der Verband weist die Bewertung der Techniker Krankenkasse zurück und verweist auf andere wissenschaftliche Untersuchungen sowie internationale Erfahrungen, die den Nutzen einer stärkeren hausärztlichen Steuerung der Versorgung belegten. Zudem stütze sich die Kritik der TK lediglich auf eine einzelne, von der Krankenkasse selbst beauftragte Studie.
Nach Auffassung des HÄV weist das Studiendesign der Evaluation erhebliche Mängel auf. Die Kündigung der Verträge ändere zudem nichts an der aktuellen Versorgungssituation der Versicherten.
Gesetz schützt Fortbestand der Verträge
Nach Angaben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes greifen gesetzliche Schutzregelungen, die den Fortbestand der Verträge sicherstellen. Grundlage ist § 73b Absatz 5a des Fünften Sozialgesetzbuches.
Demnach gelten die bestehenden HZV-Verträge auch nach einer Kündigung unverändert weiter, bis sich die Vertragspartner auf eine neue Vereinbarung geeinigt haben. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden.
Der Verband betont deshalb, dass sich für die teilnehmenden Patienten und Hausarztpraxen zunächst nichts ändere. Versicherte müssten sich weder neu einschreiben noch ihre Teilnahme beenden. Auch die Vergütung der teilnehmenden Ärzte laufe unverändert weiter. Diese Darstellung bestätigt auch die Techniker Krankenkasse.
TK: Kündigung soll Neuverhandlungen ermöglichen
Von den gekündigten Verträgen sind nach Angaben der TK rund eine Million Versicherte betroffen. Etwa 10.000 Ärzte nehmen an den Programmen teil. Die Techniker Krankenkasse betont, dass die Kündigung nicht das Ende der Hausarztprogramme bedeute. Vielmehr wolle die Kasse die Verträge auf Grundlage neuer Erkenntnisse weiterentwickeln und neu verhandeln.
Nicht betroffen sind die HZV-Verträge in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Diese Verträge seien bislang nicht Gegenstand der Evaluation gewesen und würden deshalb unverändert fortgeführt, teilte die TK mit.
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