
Mindestens 80 % der Bevölkerung leiden im Lauf ihres Lebens unter „dem Kreuz mit dem Kreuz“. Rückenschmerzen sind weltweit die häufigste Ursache für Behinderungen. Während Behinderungen im Allgemeinen mit einer höheren Mortalität verbunden sind, war der Zusammenhang zwischen Rückenschmerzen und Mortalität bislang unklar.
Mortalitätsrisiko nach Geschlecht und Schmerzintensität
Daher wollten Wissenschaftler um Professor Dr. Eric J. Roseen von der Boston University School of Medicine (Boston, Massachusetts, USA) untersuchen, ob Rückenschmerzen mit einem erhöhten Mortalitätsrisiko verbunden sind und ob dieser Zusammenhang nach Alter, Geschlecht und Schweregrad der Rückenschmerzen variiert.
Dazu werteten sie in einer Metaanalyse 11 Studien aus, in die die Daten von 81.337 Patienten mit Rückenschmerzen eingingen, für die Nachbeobachtungszeiträume von mehr als fünf Jahren vorlagen.
Widersprüchliche Ergebnisse
Die Prävalenz von Rückenschmerzen jeglicher Art lag im Bereich von 23,6 % bis 76 %. Allerdings waren die Ergebnisse zur generellen Mortalität je nach statistischer Auswertung widersprüchlich: So waren im Random-Effects-Modell Rückenschmerzen nicht mit einem höheren Risiko für Gesamtmortalität assoziiert (Odds Ratio OR: 1,06; 95 %-Konfidenzintervall KI: 0,97–1,16). In der Analyse mittels Fixed-Effects-Modell hingegen ergab sich eine gering erhöhte Mortalität (OR: 1,10; 95 %-KI: 1,07–1,14).
Frauen sterben eher
Deutlicher war der Zusammenhang von Rückenschmerzen bei Frauen. Hier stellten die US-amerikanischen Epidemiologen fest, dass Rückenschmerzen mit einem höheren Mortalitätsrisiko assoziiert (OR: 1,22; 95 %-KI: 1,02–1,46) waren. Für Männer traf das nicht zu (OR 0,90; 95 %-KI 0,73–1,12).
Starke Kreuzschmerzen, höheres Sterberisiko
Wurden Menschen ohne Rückenschmerzen mit Patienten verglichen, die unter starken Kreuzschmerzen litten, so ergab sich ein höheres Mortalitätsrisiko (OR: 1,26; 95 %-KI: 1,14–1,40). Bei moderaten (OR 0,99; 95 %-KI: 0,89–1,10) und leichten/unspezifischen Schmerzen (OR 1,00; 95 %-KI 0,87–1,15) war kein Zusammenfang feststellbar.