
Nach Angaben der DGRh kam es nicht etwa nur zu Fehlinformationen durch inoffizielle Medien, sondern sogar seitens Landesregierungen und Krankenkassen: Diese kommunizieren, dass eine Impfung gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 für Menschen mit Rheuma risikobehaftet und damit nicht in Anspruch zu nehmen sei.
Die DGRh betont deshalb in einer aktuellen Stellungnahme, dass dies nicht zutreffe und ganz im Gegenteil, Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen die Impfung ausdrücklich empfohlen werden sollte. Weiterhin appelliert sie daran, dass der Corona-Impfstoff BNT162b2 der Firma BioNTech für Menschen ab 16 Jahren zugelassen ist und mRNA-1273 von Moderna ab18 Jahren: „Das schließt Patienten mit chronischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen ebenso ein wie jene unter immunsuppressiver Therapie, die deren körpereigene Abwehr mindert.“
mRNA-Impfstoffe sind Totimpfstoffe
Die Impfstoffe wurden zwar noch nicht speziell an Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen getestet, doch zeigen Erfahrungen mit Totimpfstoffen, zu denen auch die mRNA-Impfstoffe gezählt werden, dass sie bei diesen Patienten sicher und wirksam sind. Prof. Dr. med. Andreas Krause, Präsident der DGRh, erklärt hierzu, dass aufgrund dieser Erfahrungen mit anderen Totimpfstoffen es also auch aus juristischer Sicht zulässig sei, Menschen mit Rheuma mit den zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 zu impfen.
Bereits im Dezember wies die DGRh darauf hin, dass mRNA-Vakzinen keine Lebendimpfungen sind:
Es handelt sich nicht um eine Gentherapie. Die mRNA integriert sich nicht in das menschliche Genom und es werden keinerlei Substanzen mit dem Vakzin verabreicht, aus denen der geimpfte Organismus komplette oder infektiöse Viruspartikel zusammensetzen könnte. Eine mRNA-Vakzine führt zur vorübergehenden Produktion von Virusproteinen, gegen die das Immunsystem potentiell protektive Antikörper produzieren kann. Somit kann der Einsatz einer mRNA-Vakzine auch bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie empfohlen werden.
Falschinformationen sind lebensbedrohlich
Professor Krause, ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin am Immanuel Krankenhaus Berlin zeigt sich erschüttert und betont: „Die Falschinformationen zur Impfung sind nicht nur unbegründet, sie sind sogar potenziell lebensgefährlich für die Betroffenen, denen man die Impfung verwehrt.“ Die DGRh warnt davor, weitere Fehlinformation zu verbreiten: „Wir raten ausdrücklich dazu, die fehlerhaften Informationen umgehend zu korrigieren und bitten zudem alle informierenden Stellen, Landesregierungen, Krankenkassen und Medien, die korrekte Information an die Bevölkerung und damit die Betroffenen zu verbreiten.“
STIKO-Empfehlung
Die DGRh verweist zudem auf die Ständige Impfkommission (STIKO), die rät, Patienten mit einem eingeschränkt funktionierenden Immunsystem vorrangig zu impfen. So heißt es in der von der STIKO publizierten Empfehlung zur COVID-19-Impfung:
Die Immunogenität, Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs bei Immunsupprimierten wurden bislang nicht untersucht. Es ist zu erwarten, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs bei immunsupprimierten Personen in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Immundefizienz geringer ist. Hingegen ist wie bei allen anderen Totimpfstoffen auch nicht von einer reduzierten Sicherheit des Impfstoffs bei immunsupprimierten Patienten auszugehen.
Die DGRh empfiehlt wie die STIKO dringend die Impfung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen.
„Das gilt jetzt schon vor allem für Menschen, die aufgrund ihres Alters zusätzlich gefährdet sind“, erläutert Professor Dr. med. Hendrik Schulze-Koops, 2. Vizepräsident der DGRh.
Was ist zu beachten?
Aus grundsätzlichen Überlegungen zur Effektivität einer Impfung sollte die Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung jedoch so gering wie möglich sein, die Therapie soll jedoch nicht abgesetzt werden: Das Absetzen einer immunmodulierenden/immunsuppressiven Therapie ist nämlich durch eine Reaktivierung der rheumatischen Erkrankung mit einem erheblichen Risiko verbunden, weshalb nach Aussage der DGRh zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfohlen wird diese wegen einer Impfung, deren Verfügbarkeit zurzeit nicht flächendeckend garantiert ist, zu verändern.
Als Ausnahme nennt die Fachgesellschaft allerdings die Gabe von langwirksamen B-Zell depletierenden Substanzen wie Rituximab. Hier sollte unter Abwägung der Gefahr einer Reaktivierung der Grunderkrankung einerseits und der Verbesserung einer potentiellen Impfantwort andererseits ein Pausieren oder die Umstellung auf alternative Therapien erwogen werden.