Erste Auszahlungen für pharmazeutische Dienstleistungen

Der Nacht-und-Notdiensfonds hat den ersten Auszahlungsbescheid für pharmazeutische Dienstleistungen erlassen. Es erhalten 89 Apotheken eine Vergütung von insgesamt knapp 7.000 Euro.

Abrechnung Apotheke

Die pharmazeutischen Dienstleistungen wurden im Herbst 2020 mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beschlossen. Seit Juni 2022 stehen fünf Betreuungsangebote fest, die Apotheken zusätzlich anbieten dürfen. Abgerechnet werden die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) über nicht personalisierte Sonderbelege über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Dieser hat nun den ersten Auszahlungsbescheid für pDL erlassen.

Dienstleistungen im Juni

Mit dem Start der pharmazeutischen Dienstleistungen im Juni wurden bereits 97 Patienten in der korrekten Anwendung eines Inhalators geschult. Zudem wurde bei 89 Patienten ein standardisierter Blutdruck-Check durchgeführt. Es erhielten 31 Patienten mit Polymedikation und ein Patient mit oraler Anti-Tumortherapie eine erweiterte Medikationsberatung.

Finanzierung und Abrechnungsverfahren

Finanziert werden die pharmazeutischen Dienstleistungen durch einen Kassenaufschlag von 20 Cent auf jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung seit Mitte Dezember 2021. Jährlich sollen den Apotheken so etwa 150 Millionen Euro für die zusätzlichen Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt quartalsweise und folgt einem Priorisierungsprinzip, falls der Fondsanteil überschritten wird. Nicht ausgeschöpfte Anteile werden ins Folgequartal übertragen.

89 Apotheken erhalten pDL-Vergütung

Für das zweite Quartal erhalten laut NNF 89 Apotheken, die pharmazeutische Dienstleistungen ausgeführt haben, insgesamt 6.922,17 Euro aus dem Fonds. Es werden 77.850.013,79 Euro Treuhandvermögen in das Ausschüttungsvolumen des dritten Quartals übertragen. Aufgrund der Anlaufphase konnten allerdings noch nicht alle pDL aus dem zweiten Quartal an den NNF gemeldet werden. Die betroffenen Apotheken erhalten ihr Honorar entsprechend mit der Abrechnung des dritten Quartals.

Autor:
Stand:
28.09.2022
Quelle:

NNF: Pharmazeutische Dienstleistungen für das II. Quartal 2022 (zuletzt abgerufen am 28.09.2022)

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