Für die Verordnung und Rezeptbelieferung von elektronischen Privatrezepten wurden für bislang analog gestaltete Abläufe digitale Prozesse geschaffen, von denen seit 20. September 2023 auch die ersten Privatversicherten profitieren. Damit können Privatversicherte den kompletten Prozess von der ärztlichen Verordnung bis zur Einreichung von Kostenbelegen bei der Krankenversicherung digital gestalten. Erfahren Sie, wie dieser Ablauf funktioniert und welche digitalen Werkzeuge zur Verfügung stehen.
Verordnung des Privatrezepts
Ärzte können ein Privatrezept elektronisch erstellen und digital signieren, wenn sie das entsprechende Update ihres Praxisverwaltungssystems haben. Um ein E-Rezept auszustellen, wird die Krankenversicherungsnummer (KVNR) des Patienten benötigt. Die KVNR ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die von der privaten Krankenversicherung vergeben wird.
Sollte das Ausstellen eines E-Rezeptes für Privatversicherte einmal nicht möglich sein, dürfen jedoch wie bisher klassische Privatrezepte ausgestellt werden.
Nutzung der Krankenversicherungs-App
Wenn die jeweilige private Krankenversicherung die E-Rezept-Funktion unterstützt, bieten sie in der Regel eine spezielle App an, die den sogenannten "Online Check-in" ermöglicht. Diese App kann auf das Smartphone heruntergeladen werden. Um die App nutzen zu können, müssen die Patienten eine GesundheitsID (digitale Identität) einrichten. Mit dieser können Sie sich dann einloggen und Ihre Daten unkompliziert an die medizinische Einrichtung übermitteln. Der Ablauf sieht wie folgt aus.
QR-Code scannen
Mit der Scan-Funktion der App auf dem Smartphone kann entweder vor Ort oder online der QR-Code der Praxis eingelesen werden. Dieser wird oft auf einem Aufsteller angezeigt oder steht ist im Online-Terminbuchungsportal bzw. auf der Praxis-Website zu finden. Durch das Scannen des QR-Codes wird erfasst, an welche medizinische Einrichtung die Daten übermittelt werden sollen, und der jeweilige Patient bestätigt diesen Vorgang.
Die einmalige Übertragung der KVNR an die (Zahn-)Arztpraxis ist notwendig, damit digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) genutzt werden können. Die übermittelten Daten stehen innerhalb weniger Minuten im Praxissystem zur Verfügung.
Es ist wichtig zu beachten, dass der "Online Check-in" nicht die persönliche Anmeldung beim Praxisbesuch ersetzt. Er bietet lediglich einen komfortablen Weg, um die notwendigen Informationen elektronisch und sicher an die Praxis zu übermitteln. Selbstverständlich werden Patienten von Ihrem Arzt behandelt, auch ohne vorherigen "Online Check-in".
E-Rezept einlösen
Privatversicherte haben verschiedene Möglichkeiten, um ihr E-Rezept zu nutzen. Sie können es entweder direkt in ihrer E-Rezept-App an die Apotheke übermitteln, den Rezeptcode in der App anzeigen oder auf einem Ausdruck vorlegen. Da Privatversicherte von ihrer Versicherung keine elektronische Gesundheitskarte erhalten, ist dieser Einlöseweg nur für gesetzlich Versicherte Personen möglich.
In der Apotheke wird das elektronische Privatrezept auf seine Gültigkeit und Authentizität überprüft. Sie benötigen ebenfalls ein Update ihres Warenwirtschaftsystems, das die Bearbeitung von Privatrezepten unterstützt. Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung der Patientenidentität kann die Apotheke die verschriebenen Medikamente aushändigen oder an die vom Patienten angegebene Adresse liefern. Die Zahlungsmodalitäten können je nach Apotheke variieren und beinhalten Optionen wie Barzahlung, Überweisung, Online-Zahlung oder andere Zahlungsmethoden. Die Ausfertigung von Kopien der Verordnung, damit die Patienten diese bei verschiedenen Kostenträgern einreichen können, entfällt.
Digitalisierung der Kostenbelege durch die E-Rezept-App
Zur späteren Kostenerstattung bei der Krankenversicherung wird ein Kostenbeleg erstellt. Privatversicherte finden diesen in ihrer E-Rezept-App, nachdem sie der Aufzeichnung von Kostenbelegen einmalig zugestimmt haben. Die Nutzung der E-Rezept-App bietet den entscheidenden Vorteil, die Kostenbelege für Arzneimittel auf digitalem Weg zu verwalten und an die Krankenversicherung zu übermitteln.
Unter "Einreichen" kann die App der Krankenversicherung ausgewählt werden, an die das Dokument übermittelt werden soll. Hier besteht die Möglichkeit, die Kostenbelege vorab zu sammeln und später einzureichen.
Sollte eine direkte Übertragung nicht möglich sein, kann der Kostenbeleg als PDF heruntergeladen und in der Versicherungs-App wie gewohnt hochladen werden. Alternativ dazu steht weiterhin die Möglichkeit offen, den Kostenbeleg auszudrucken. Sofern von der Apotheke gedruckte Kostenbelege ausgehändigt wurden, können diese auf herkömmlichem Wege, sei es digital oder postalisch, an die Krankenversicherung übermittelt werden.
Wichtiger Hinweis: Das in der App generierte PDF sollte ausschließlich in digitaler Form bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Falls die Kostenbelege postalisch versenden werden sollen, ist der Ausdruck von der Apotheke notwendig.