Entscheidung zur Psychotherapie bleibt in Therapeuten-Hand

Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen jüngsten Gesetzesvorschlag zur ambulanten Psychotherapie zurückgezogen. Damit bleibt die Entscheidung zur Psychotherapie weiter in Therapeuten-Hand.

Psychotherapie

Die KBV hatte die politischen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scharf kritisiert und von der Politik gefordert, dass die Entscheidung zur psychotherapeutischen Behandlung weiterhin bei den Therapeuten und ihren Patienten liegen muss. Dazu hatte sich die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) direkt an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gewandt und gefordert, die Pläne fallen zu lassen.

Wie nun am 2. Juni 2021 bekannt wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) fallen gelassen. Dieser sah vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen soll, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“. Nach Ansicht der KBV hätte dies zu einem Eingriff n die Therapiehoheit der Therapeutinnen und Therapeuten führen können. Die Bundespsychotherapeutenkammer und mehrere Berufsverbände hatten eine „Raster-Psychotherapie“ befürchtet. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung hätte dann eine Versorgung nach groben Rastern treten können, die festlegen würden, wie lange Patientinnen und Patienten je nach Erkrankung behandelt werden dürften.

Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Entscheidung

„Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. „Weiterhin bleibt es aber dringend erforderlich, in ländlichen und strukturschwachen Gebieten die Anzahl der zugelassenen psychotherapeutischen Praxen und damit die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen zu erhöhen.“

Autor:
Stand:
06.06.2021
Quelle:

Pressemeldung der KBV, abgerufen am 06.06.2021

  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden

Anzeige