Erenumab: Nicht quantifizierbarer Zusatznutzen

Erenumab wurde 2019 ein beträchtlicher Zusatznutzen bei Patienten zugesprochen, bei denen eine konventionelle Migräneprophylaxe nicht möglich oder nicht erfolgreich war. Nun wurde eine erneute Nutzenbewertung für eine erweitere Patienten-Population beantragt.

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Autor:
Stand:
06.10.2021
Quelle:
  1. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (2021): Stellungnahme der AkdÄ zu Erenumab (neue wissenschaftliche Erkenntnisse (§ 14): Migräne-Prophylaxe) (Aimovig®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V. News 2021-30
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (2021): Nutzenbewertung nach § 35a SGB V – Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Erenumab (Neue wissenschaftliche Erkenntnisse (§ 14): Migräne-Prophylaxe). Internet
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