Migräne-Prophylaxe: neue Erstattungssituation für Erenumab

Erenumab wird basierend auf einem Beschluss des G-BA erstattungsfähig, auch wenn im Vorfeld nicht alle vorhandenen medikamentösen Möglichkeiten zur Migräne-Prophylaxe ausgeschöpft wurden. Außerdem gibt es eine Praxisbesonderheit.

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Autor:
Stand:
12.10.2022
Quelle:
  1. Novartis, Media Update, 30.09.2022
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss, Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Erenumab, abgerufen am 12.10.2022
  3. Reuter et al. (2022): Erenumab versus topiramate for the prevention of migraine – a randomised, double-blind, active-controlled phase 4 trial. Cephalalgia, DOI: https://doi.org/10.1177/03331024211053571


 

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