
Hintergrund
Die Angst vor einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 darf die lebensnotwendige Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein bereits infizierter Krebspatient soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken, so die DGHO. Sie fordert für Krebspatienten mit Infektionssymptomatik die breite und wiederholte Testung auf SARS-CoV-2. Bei einem negativen Testergebnis sei es notwendig, den Test nach sieben Tagen zu wiederholen. Durch eine breite und wiederholte Testung von Patienten, die sich einer Krebstherapie unterziehen müssen, gewinnen wir deutlich mehr Sicherheit, so die Pressemitteilung.
Höheres Risiko für Krebspatienten?
Bisher konnten Studien nicht evidenzbasiert belegen, dass Krebspatienten ein höheres Risiko für schwerere Verläufe bei einer SARS-CoV-2-Infektion haben. Allerdings sprechen viele Faktoren dafür, dass dies so ist.
Die DGHO weist darauf hin, dass Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen gegebenenfalls einen schwereren Verlauf bei Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 befürchten müssten. Das konkrete individuelle Risiko hänge dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Besonders gefährdet sind Patienten mit einem geschwächten Immunsystem durch:
- Leukämien,
- Lymphomen bei aktiver Erkrankung,
- eine niedrige Leukozytenzahl,
- niedrige Immunglobulinwerte,
oder eine langdauernde Unterdrückung des Immunsystems, z. B. durch:
- Steroide
- allogene Stammzelltransplantation und
- andere zelluläre Therapien.
Empfohlene Maßnahmen
Es wird empfohlen, dass Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen als Zugehörige zu einer Risikogruppe in einem ganz besonderen Maß vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt werden müssen. In diesem Zusammenhang hebt die DGHO die Bedeutung der Infektionsvorbeugung im Alltag hervor.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- hygienische Händedesinfektion
- Einhalten von einem möglichst zwei Meter großen Abstand zu anderen Personen und
- die Eingrenzung der sozialen Kontakte.
Patienten, die aktuell eine immunsuppressive Therapie erhalten bzw. aktuell unter einer unkontrollierten Krebserkrankung leiden, wird besondere Vorsicht angeraten.
Es soll nach Ansicht der DGHO dringend vor dem Hintergrund der bestehenden Schutzmaßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Versorgung von Patienten gelegt werden.
Auch angesichts von Schutzmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung, appelliert die DGHO, muss die unmittelbare, qualitätsgesicherte Versorgung der PatientInnen sichergestellt werden, insbesondere bei:
- aktiven und lebensbedrohlichen Erkrankungen,
- bei kurativen Therapien,
- bei hohem Rezidivrisiko und
- bei belastenden Symptomen.
Das betrifft die gesamte Versorgungskette von der Diagnostik über alle Formen der Therapie (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie, supportive Therapie, Symptomlinderung) bis zur Rehabilitation.
Leitlinie
Die DGHO betont, dass sie alles daransetze, dass Patientinnen und Patienten mit Tumorerkrankungen, besonders bei einer lebensbedrohlichen Krebskrankheit, auch weiterhin die bestmögliche Behandlung erfahren. In diesem Zusammenhang wird auf die Onkopedia-Leitlinie Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen hingewiesen. Diese wird regelmäßig aktualisiert und bildet den Stand des medizinischen Wissens ab.