
Die Frage, wann bei Patienten unter oder nach Therapie mit einem Anti-CD20-Antikörper eine Influenza-Impfung mit einer bis zwei Gaben eines tetravalenten Impfstoffes zu empfehlen ist, wird besonders in Zeiten der Coronapandemie häufig gestellt. Die DGHO hat dieses Thema nun aufgegriffen und eine Stellungnahme formuliert.
Basierend auf den Hinweisen der Ständigen Impfkommission zu empfohlenen Impfungen und der Leitlinie der AGIHO sollen Totimpfstoffe frühestens drei Monate nach Abschluss einer antineoplastischen Therapie verabreicht werden. Das betrifft auch die Impfung gegen die saisonale Influenza.
Sonderfall Anti-CD20-Antikörper
Im Sonderfall der Anwendung von Anti-CD20-Antikörpern wird empfohlen, erst sechs Monate nach Abschluss der B-Zell-depletierenden Therapie zu impfen, da ein erneutes Auftreten der für das Impfansprechen notwendigen zellulären Achse frühestens sechs Monate nach Abschluss der Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern zu erwarten ist. Das betrifft auch die Wirksamkeit der Influenzaimpfung.
Die DGHO empfiehlt daher, die Patienten stattdessen vor der saisonalen Influenza in einem Zeitraum von weniger als sechs Monaten durch konsequentes Grippeschutzimpfen der direkten Bezugspersonen und ein konsequentes Einhalten der AHA-Regeln zu schützen.
Sechs Monate nach Ende einer Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern schlagen Experten vor, zwei Dosen des Influenzaimpfstoffes zu applizieren, um eine bessere Immunität zu erreichen.
Daten nicht einfach übertragbar
Zu der Grippeimpfung nach Anwendung von gegen CD19 gerichteten CAR-T-Zellpräparaten gibt es keine Daten. Die Daten von Anti-CD20-Antikörper sind nicht auf Anti-CD38-Antikörper übertragbar.
Die Impfantwort bei Patienten, die vor ihrer antineoplastischen Therapie gegen Influenza geimpft wurden, ist besser als die nicht geimpfter Patienten. Daher empfieht die DGHO insbesondere die Impfung von Patienten in der Beobachtungsphase ohne spezifische Therapie („watch & wait“)., da ihre Impfantwort zu diesem Zeitpunkt besser sein wird als direkt nach einer Therapie.