
„Antibiotika sollten nur verordnet werden, wenn es medizinisch wirklich notwendig ist“, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Denn nur jeder zehnte Infekt der Atemwege wird durch Bakterien ausgelöst.
Aufklärung der Patienten
Dr. Hofmeister, der selbst Facharzt für Allgemeinmedizin ist, sieht Potential bei der besseren Aufklärung von Patienten, die möglicherweise eine Verordnung von Antibiotika erwarten. Neben einer gründlichen Anamnese ist es auch wichtig die Indikationsstellung zum Einsatz von Antibiotika gründlich abzuwägen. Das hilft den Patienten und reduziert das Risiko einer Resistenzbildung.
Compliance beeinflusst Resistenzbildung
- Informieren Sie Ihre Patienten darüber, dass eine unregelmäßige Einnahme oder der vorzeitige Abbruch der Behandlung zum Überleben resistenter Bakterien führen kann, sodass beim nächsten Einsatz des gleichen Wirkstoffs kein Erfolg mehr erzielt wird.
- Informieren Sie Ihre Patienten darüber, dass Antibiotika nur bei bakteriellen Infektionen helfen.
- Bei Patienten mit Asthma bronchiale oder mit schwerem und lang anhaltendem Verlauf einer akuten Bronchitis kann im Einzelfall je nach weiterer Differenzialdiagnostik eine Antibiotikatherapie indiziert sein.
Labordiagnostik bei unklarer Indikation
Kann aufgrund klinischer Kriterien die Indikation für oder gegen eine Antibiotikatherapie nicht eindeutig gestellt werden, sollten Ärzte eine Laboruntersuchung veranlassen. Seit Juli steht dafür der Bluttest auf den Entzündungsmarker Procalcitonin (PCT) bereit, der als neue Leistung in den EBM aufgenommen wurde. Er hilft bei der Entscheidung, ob bei akuten Atemwegsinfektionen eine Antibiotikatherapie das Richtige für den Patienten ist.
Mit dem Test lassen sich virale von bakteriellen Atemwegsinfektionen gut voneinander abgrenzen: Bei schweren bakteriellen Entzündungsreaktionen ist die Blutkonzentration des PCT erhöht. Sind dagegen Viren der Auslöser der Entzündung, bleibt der PCT-Spiegel meist niedrig. Antibiotika kommen dann eher nicht zum Einsatz.
Vorgehensweise bei unklarer Indikation
Zunächst soll nur symptomatisch behandelt werdenn und parallel einen PCT-Test oder Erregernachweis im Labor veranlasst werden. Mittels Antibiogramm kann dann das passende Antibiotikum ausgewählt werden .
Labortest hat keinen Einfluss auf Wirtschaftlichkeitsbonus
Die Kosten für die PCT-Labortests oder von Erregernachweisen wirken sich nicht auf den Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxis aus. Laut KBV wurde hierzu die Kennnummer 32004 vereinbart.