Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) verabschiedet. Die Reform soll Vor-Ort-Apotheken stärken, Bürokratie abbauen und neue Versorgungsaufgaben vor allem im ländlichen Raum schaffen.
Mehr Geld für Notdienste
Ein wichtiges Ziel der Reform ist die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken. So wird die Notdienstpauschale nahezu verdoppelt, zusätzlich ist ein Zuschuss für Teilnotdienste vorgesehen. Außerdem soll die Gründung von Zweigapotheken in ländlichen Regionen erleichtert werden.
Neu ist auch ein Modellprojekt, bei dem erfahrene PTA vorübergehend den Betrieb von Apotheken aufrechterhalten können, um Versorgungslücken zu vermeiden. Die Erlaubnis für Zweigapotheken bleibt allerdings an bestehende Betriebserlaubnisse gekoppelt. Fremdbesitzmodelle bleiben ausgeschlossen.
Apotheken erhalten mehr Kompetenzen
Mit dem Gesetz erweitert die Politik das Leistungsspektrum der Apotheken. Künftig sollen Apotheken neben COVID-19- und Influenza-Impfungen auch weitere Totimpfstoffe verabreichen dürfen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Nach ärztlicher Schulung dürfen auch PTA, Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum impfen.
Zudem erhalten Apotheken neue Aufgaben in Prävention und Diagnostik. Geplant sind Schnelltests auf bestimmte Erreger, venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen sowie zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Auch Beratungen zur Rauchentwöhnung sollen ausgebaut werden.
Erleichterungen bei Arzneimittelabgabe
Patienten sollen in dringenden Fällen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch ohne Rezept erhalten können, etwa bei Dauermedikation oder unkomplizierten akuten Erkrankungen. Welche Indikationen darunter fallen, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam mit den Arzneimittelkommissionen innerhalb eines Jahres definieren. Außerdem dürfen Apotheken künftig leichter verfügbare Arzneimittel abgeben, wenn rabattierte Präparate nicht lieferbar sind. Nullretaxationen aus rein formalen Gründen werden ausgeschlossen, sofern ein medizinisch gleichwertiges Arzneimittel abgegeben wurde.
Künftig rechnen Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen direkt mit den Krankenkassen ab. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sieht das Gesetz zudem einen befristeten Ausschluss exklusiver Rabattverträge für Biosimilars vor. Damit soll die Produktion in Deutschland und Europa gefördert werden.
Weitere Reformschritte geplant
Parallel zum ApoVWG arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an weiteren Reformmaßnahmen per Rechtsverordnung. Dabei geht es unter anderem um den Versandhandel, die Wiedereinführung von Skonti sowie eine Anpassung der Apothekenhonorare. Im Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel vorgesehen.
Kritik von Ärzteverbänden
Kritik an der Reform kommt unter anderem von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). BÄK-Präsident Klaus Reinhardt warnte nach dem Bundestagsbeschluss vor einer „patientengefährdenden Parallelstruktur“. Ärztliche Tätigkeiten gehörten nicht in die Apotheke, erklärte Reinhardt. Diagnostische und therapeutische Entscheidungen seien ärztliche Kernaufgaben und müssten aus Gründen der Patientensicherheit auch dort verbleiben.
Besonders kritisch sehen die Ärzteverbände die geplanten diagnostischen Leistungen in Apotheken. Die vorgesehenen venösen Blutentnahmen müssten immer in einen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsprozess eingebunden sein. Zudem kritisierte Reinhardt, dass Blutentnahmen in Apotheken als Selbstzahlerleistungen vorgesehen seien, während sie in Arztpraxen von den Krankenkassen übernommen würden.
Warnung vor Doppelstrukturen
Auch der SpiFa lehnt die kurzfristig aufgenommenen Regelungen zur venösen Blutentnahme ab. Der Vorstandsvorsitzende Dirk Heinrich betonte, Blutabnahmen seien kein bloßer technischer Vorgang, sondern Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik und Laborverfahren bis hin zur Befundbewertung und therapeutischen Konsequenz.
Der Verband warnt vor zusätzlichen Doppelstrukturen außerhalb fachärztlich verantworteter Diagnostik. Entscheidend für die Qualität seien nicht nur die Blutentnahme selbst, sondern auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und medizinische Einordnung der Proben. Nach Ansicht des SpiFa bleiben Fragen zu Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung im Gesetz ungeklärt.
Kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gefordert
Auch die geplante Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne vorherige ärztliche Verordnung lehnt die Ärzteschaft ab. Selbst bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen seien Anamnese, Diagnosestellung und differenzialdiagnostische Abklärung notwendig. BÄK und SpiFa betonen zugleich, dass sie eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung unterstützen. Notwendig sei jedoch eine besser koordinierte Versorgung mit klarer, kompetenzorientierter Aufgabenverteilung statt zusätzlicher Parallelstrukturen.












