Erweiterte OTC-Übersicht zu Calciumverbindungen und Vitamin D

Der G-BA hat den Anwendungsbereich für Calciumverbindungen und Vitamin D erweitert. OTC-Präparate sind künftig auch als Begleittherapie zu spezifischen Antikörpern sowie Parathormonrezeptor-Agonisten erstattungsfähig.

Information

OTC-Arzneimittel (Over The Counter) sind für Patienten über 12 Jahren nur erstattungsfähig, wenn sie in der Anlage I (sogenannte OTC-Übersicht) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgeführt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zur ausnahmsweisen Verordnung von Calciumverbindungen und Vitamin D aktualisiert. Gemäß der OTC-Übersicht sind diese Substanzen nun explizit als begleitende Medikation bei der Behandlung mit spezifischen Antikörpern und Parathormonrezeptor(PTHR1)-Agonisten anerkannt.

Erweiterung der Verordnungsfähigkeit

Bisherige Verordnungsmöglichkeiten für Kombinationen aus Calciumverbindungen und Vitamin D sowie Vitamin D als Monotherapie waren auf die Behandlung von Osteoporose, die Begleitung einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie (≥7,5 mg Prednisolonäquivalent) sowie Bisphosphonat-Therapien beschränkt. Calciumverbindungen dürfen zusätzlich bei Pseudohypo- und Hypoparathyreoidismus und Bisphosphonat-Therapie verordnet werden. Mit dem Änderungsbeschluss wird nun auch die Begleittherapie des RANKL-Antikörpers Denosumab, des Sclerostin-Antikörpers Romosozumab sowie von PTHR1-Agonisten wie Teriparatid und Abaloparatid inkludiert.

Dieser Schritt steht in Einklang mit den allgemeinen Regelungen zu OTC-Arzneimitteln, die als unterstützende Therapie neben einer medikamentösen Hauptbehandlung angewandt werden. Gemäß § 12 Absatz 7 der AM-RL ist eine Verordnung solcher Substanzen dann zulässig, wenn die Hauptarzneimittel laut ihrer Fach- oder Gebrauchsinformation eine begleitende Einnahme vorsehen.

Pharmakologischer Kontext

Calcium spielt eine zentrale Rolle im Knochenstoffwechsel und ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Knochenstärke. Vitamin D hingegen fördert die Calciumabsorption und unterstützt die Knochenmineralisierung. Die Ergänzung der Haupttherapie mit Calcium und Vitamin D ist daher besonders bei osteoanaboler Medikation von Bedeutung. Die Kombination kann die therapeutische Wirksamkeit der Hauptmedikation potenzieren sowie Nebenwirkungen minimieren.

Rechtlicher Rahmen

Der Beschluss des G-BA ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Absicherung und Klarheit in der Verschreibung von Begleitmedikationen. Die Neuerung wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach deren Zustimmung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Autor:
Stand:
06.11.2023
Quelle:
  1. G-BA, Fachnews: OTC-Übersicht: Aktualisierung der Verordnungsfähigkeit von Calciumverbindungen und Vitamin D, 20. Oktober 2023
  2. G-BA, Beschluss: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage I: Aktualisierung (Nr. 11 und 12), Stand: 19.10.2023
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden
Orphan Disease Finder
Orphan Disease Finder

Hier können Sie seltene Erkrankungen nach Symptomen suchen: