Arzneimittel-Lieferengpässe 2020 auf hohem Niveau

Auch im Jahr 2020 konnten zahlreiche Lieferengpässe von Arzneimitteln ähnlich dem Vorjahr verzeichnet werden. Die Corona-Sonderregelungen erleichterten den Apotheken die Patienten-Versorgung durch mehr Flexibilität bei der Abgabe auf Rezept. Dennoch konnte bei den Einsparungen der GKV durch Rabattverträge ein Rekord verzeichnet werden.

Apothekerin füllt Schränke nach

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Daten zu Lieferengpässen im Jahr 2020 für Verordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt. Demnach waren im letzten Jahr 16,7 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar, was einem ähnlich hohen Niveau wie 2019 entspricht (18,0 Millionen). Insgesamt wurden im Jahr 2020 in Deutschland etwa 643 Arzneimittel zu Lasten der GKV auf Rezept abgegeben.

Vor allem Blutdrucksenker, Säureblocker und Schmerzmittel betroffen

Von den Lieferengpässen waren vor allem häufig verordnete Arzneimittel wie Blutdrucksenker, Säureblocker und Schmerzmittel betroffen. Die folgenden Wirkstoffe führen die Liste der nicht lieferfähigen Packungen an.

Anzahl nicht verfügbarer PackungenWirkstoffWirkstoffgruppe
2,1 Mio.CandesartanAT1-Antagonisten (Sartane)
0,7 MioMetforminAntidiabetika
0,7 MioPantoprazolProtonenpumpenhemmer
0,6 Mio.IbuprofenAnalgetika
0,5 Mio.MetoprololBetablocker


Mehr Spielraum für Apotheken in der Corona-Pandemie

Im Apothekenalltag aber auch insbesondere während der Corona-Pandemie stellen Lieferengpässe ein Problem dar, da die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet wird. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) die im Zuge der Pandemie verabschiedet wurde, gibt den Apothekern mehr Spielraum bei der Versorgung der Patienten, insbesondere bei bestehenden Lieferengpässen. Die Verordnung erlaubt beispielsweise die Abgabe eines lieferfähigen wirkstoffgleichen Arzneimittels außerhalb der Rabattartikel, wenn das verordnete Präparat in der Apotheke nicht vorrätig und nicht lieferbar ist, sofern dabei die verordnete Wirkstoffmenge nicht überschritten wird. Ziel ist es die Patienten zur Kontaktreduktion möglichst sofort zu versorgen.

Fortbestehen der Regelungen wünschenswert

Durch das »Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen« wird das Fortbestehen dieser und anderer pandemiebedingter Verordnungen an die Entscheidung des Bundestages über die epidemische Lage geknüpft. Der Vorsitzende des DAV, Thomas Dittrich, regt an, dass „diese pharmazeutische Beinfreiheit beim Einsatz vorrätiger Medikamente (…) unabhängig von der Pandemie erhalten bleiben [sollte]. Lieferengpässe waren schon vor Corona da, und es wird sie auch danach geben.“

Höhere Ausgaben, aber auch Einsparungen

Während im Pandemiejahr zwar die Ausgaben der GKV höher waren als angenommen, wurde gleichzeitig ein Rekordbetrag durch Rabattarzneimittel eingespart.

Erhöhte Ausgaben bei weniger Rezepten

Die Ausgaben der GKV stiegen 2020 um 6,6% trotz einer verminderten Anzahl eingelöster Rezepte (-3,3%) und weniger verordneten Medikamenten (-0,9%). Allerdings beziehen diese Angaben die Einsparungen durch Rabattverträge nicht mit ein. Die Rahmenvorgaben von Ärzten und Krankenkassen waren von einem Ausgabenwachstum von 3,7% ausgegangen. Ursache für den Anstieg seien laut Dittrich vermehrte Verschreibungen größerer Packungen, um Arzt- und Apothekenbesuche zu reduzieren. Weiterhin führt der DAV-Vorsitzende den demographischen Wandel sowie den wachsenden medizinischen Fortschritt an. Der Anteil der Apotheken an den GKV-Ausgaben sei hingegen seit Jahren rückläufig.

Einsparungen der GKV durch Rabattarzneimittel auf Rekordhoch

Trotz der vereinfachten Abweichung vom Rahmenvertrag durch die Corona-Sonderregelungen konnte durch die Umsetzung der Rabattverträge im Jahr 2020 ein neuer Rekord bei den Einsparungen erreicht werden. Insgesamt wurden 4,966 Milliarden Euro weniger ausgegeben als veranschlagt, das ist etwas mehr als im Vorjahr (2019: 4,966 Milliarden Euro).

Keine Zusatzkosten durch SARS-CoV-2-AMVV

Laut Dittrich zeige dies, dass die „pharmazeutische Beinfreiheit“ durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in keiner Weise kostentreibend wirke, worin er ein weiteres Argument für das Fortbestehen der Sonderregelungen über die Pandemie hinaus sieht.

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