Kratom stammt aus den Blättern des südostasiatischen Baumes Mitragyna speciosa. Dort wird es seit Jahrhunderten traditionell verwendet – etwa zum Kauen oder als Teeaufguss – um Schmerzen zu lindern oder die Leistungsfähigkeit zu steigern. In den letzten Jahren haben die Produkte auch in Europa und den USA Einzug gehalten. Im Onlinehandel finden sich Pulver, Extrakte, Liquids für E-Zigaretten oder sogar Fruchtgummis. Hersteller werben häufig mit positiven gesundheitlichen Effekten, die wissenschaftlich bislang jedoch nicht belegt sind.
Wirkstoffe und pharmakologische Effekte
Die Pflanze enthält eine Vielzahl von Alkaloiden. Besonders relevant sind Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die an die Opioidrezeptoren im Körper binden. Dadurch entfalten sie abhängig von der Dosis sowohl anregende als auch dämpfende Effekte. Während niedrige Mengen eher stimulierend wirken können, treten bei höheren Dosierungen sedierende bis narkotisierende Wirkungen auf.
Gesundheitliche Risiken und dokumentierte Fälle
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass mit dem Konsum von Kratom erhebliche Risiken verbunden sein können. Aus Fallberichten und tierexperimentellen Studien sind zahlreiche Nebenwirkungen bekannt:
- Nervensystem: Schwindel, Krampfanfälle, Verwirrtheit, Halluzinationen, Schläfrigkeit
- Herz-Kreislauf-System: Herzklopfen, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen
- Leber und Niere: Schädigungen bis hin zu Organversagen
- Weitere Effekte: Atemstörungen, Rhabdomyolyse (Muskelfaserzerfall), Hirn- und Lungenödeme
Außerdem sind Abhängigkeit und Entzugssymptome nach regelmäßigem Konsum beschrieben. International gibt es mehrere Todesfälle, in Deutschland wurde 2024 erstmals ein solcher Fall dokumentiert.
Unsichere Datenlage und rechtliche Grauzonen
Eine systematische Risikobewertung ist bislang nicht möglich, da belastbare Studien fehlen. Dennoch hält das BfR die Hinweise aus Fallberichten und Tierversuchen für toxikologisch relevant. Auch rechtlich ist Kratom in Deutschland bislang nicht eindeutig eingeordnet. In Betracht kommt eine Einstufung als nicht zugelassenes Arzneimittel oder als neuartiges, unsicheres Lebensmittel – in beiden Fällen wäre eine legale Vermarktung ausgeschlossen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits vor einer medizinischen Anwendung gewarnt. Einige EU-Länder wie Frankreich haben Kratom und seine Zubereitungen bereits komplett verboten.
Fazit
Kratom wird häufig als harmloses Naturprodukt oder gar als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. Doch die bisher bekannten Nebenwirkungen reichen von Vergiftungserscheinungen bis hin zu Todesfällen. Angesichts der unklaren Datenlage, fehlender Sicherheitsnachweise und rechtlicher Unsicherheiten rät das BfR zu besonderer Vorsicht beim Konsum von Kratom-Produkten.









