Der Diabetes mellitus Typ 2 (DM2) stellt eine große gesundheitliche und gesundheitsökonomische Gefahr für die Gesellschaft dar. Die erworbene Stoffwechselerkrankung geht mit vielen Begleiterkrankungen einher und bedingt ohne adäquate Diagnose und Therapie eine erhöhte Sterblichkeit.
Aus diesem Grund hat sich das Programm für nationale Versorgungsleitlinien (NVL) nun in der dritten Version der zweiten Auflage erneut mit der Behandlung und dem Vorkommen des Diabetes mellitus Typ 2 befasst. Bei dem Programm handelt sich um eine Initiative unter anderem der Bundesärztekammer für die Qualitätsförderung der Medizin. Die Leitlinien werden regelmäßig modular überarbeitet und sind immer Teil eines späteren Gesamtdokumentes. Sie haben das Ziel, die Diagnostik und die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Version drei der Diabetesleitlinie wurde am 15. Mai 2023 veröffentlicht. Sie setzt sich zusammen aus den neuen Empfehlungen sowie den Überarbeitungen aus dem Jahr 2021.
Die wichtigsten Punkte der zweiten Auflage
Im Fokus der Leitlinien steht die Therapie bzw. die Teilhabe des Patienten an dieser. So sollen Arzt und Patient gemeinsam realistische Behandlungsziele festlegen, die am besten zu der Lebenssituation des Patienten passen. In dieser partizipativen Entscheidungsfindung sollte der Patient klar über Vor- und Nachteile aufgeklärt werden und diese abwägen.
Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, bietet die NVL ein strukturiertes Vorgehen an, die Störfaktoren oder Hindernisse zu identifizieren.
Nicht-medikamentöse Therapie als Grundlage
Der nicht-medikamentösen Therapie wird ein sehr großer Stellenwert zugeschrieben und diese sollte, bevor Medikamente zum Einsatz kommen, individuell besprochen und geplant werden. Sollten doch Medikamente benötigt werden, sind diese immer individuell aufgrund der Bedürfnisse des Patienten auszuwählen.
Bei Patienten mit einem zusätzlich erhöhten kardiovaskulären Risiko sieht die Leitlinie vor, dass eine Kombinationstherapie aus Metformin und einem SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Rezeptorantagonisten zum Einsatz kommt.
Neuerungen in Version drei
Version drei der zweiten Auflage befasst sich mit den epidemiologischen Gesichtspunkten des Diabetes mellitus Typ 2, der Diagnose der Erkrankung und des Screenings auf Folge- und Begleiterkrankungen.
Epidemiologie und Screening in der Bevölkerung
Epidemiologische Studien zeigten, dass es Menschen in Deutschland gibt, die nicht-diagnostiziert an einem DM2 leiden. Diese würden sehr wahrscheinlich immer von einer nicht-medikamentösen Therapie profitieren.
Daher empfiehlt die neue Leitlinie, dass Patienten mit einem erhöhten Diabetesrisiko die Untersuchung auf die Erkrankung angeboten wird. Ein Screening der Allgemeinbevölkerung wird nicht empfohlen.
Diagnose und Kommunikation
Die Leitliniengruppe schlägt einen neuen Diagnosealgorithmus vor. Die NVL empfiehlt, dass die Diagnose des DM2 erst bei zwei Werten im pathologischen Bereich gestellt wird. Das können entweder der Nüchternplasmaglukosewert, der HbA1c oder der Gelegenheitsplasmaglukosewert sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Patienten bei den diagnostischen Untersuchungen keinen Störfaktoren ausgesetzt waren.
Die Kommunikation der Diagnose sollte behutsam und in einem persönlichen Rahmen durchgeführt werden. Sollten Werte im Grenzbereich vorliegen, muss dies ebenfalls kommuniziert und die Werte sollten im Verlauf kontrolliert werden.
Folge- und Begleiterkrankungen
Da DM2-Patienten einem erhöhten Risiko weiterer Erkrankungen ausgesetzt sind, empfiehlt die NVL regelmäßige und strukturierte Untersuchungen sowie deren Dokumentation.
So sollen regelmäßige pAVK-Untersuchungen (periphere arterielle Verschlusskrankheit) und die Testung einer diabetischen Polyneuropathie auf das Risiko einer diabetischen Fußläsion hinweisen. Das Screening auf eine diabetische Nephropathie wurde risikoadaptiert von einer jährlichen Kontrolle auf alle ein bis zwei Jahre geändert.
Zukünftige Änderungen
Version drei wird nicht die letzte Aktualisierung der Leitlinienempfehlung des DM2 sein. Zukünftige Änderungen werden sich voraussichtlich mit der Definition der Erkrankung, der optimierten nicht-medikamentösen Therapie, Folge- und Begleiterkrankungen, optimalen Betreuung und Akutsituationen beschäftigen.
Version drei der zweiten Auflage ist nun zunächst bis zum 15. Mai 2028 gültig.









