Das Arzneimittel Ozempic (Semaglutid) sorgt erneut für Schlagzeilen. Seit Herbst letzten Jahres ist der GLP-1-Rezeptoragonist von Lieferengpässen betroffen. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kürzlich mitteilte, sind sowohl Ozempic als auch Trulicity (Dulaglutid) weiterhin nur eingeschränkt verfügbar und sollen ausschließlich zur Behandlung des Typ-2-Diabetes, nicht aber off-label zur Gewichtsreduktion verordnet werden [1]. Doch damit nicht genug: Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) warnt aktuell davor, dass sich zudem Fälschungen von Ozempic in Umlauf befinden.
Hintergrund und aktuelle Situation
In enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie dem BfArM hat das RP eine Warnung an die Öffentlichkeit und Fachkreise herausgegeben. Dies erfolgte, nachdem Hinweise auf Fälschungsverdacht bei Packungen von Ozempic eingegangen waren und sich bei polizeilichen Kontrollen der Verdacht auf gefälschte Präparate erhärtete. Die Staatsanwaltschaft Lörrach wurde informiert und die verdächtige Ware wird aktuell analysiert, wobei Ergebnisse in den kommenden Tagen erwartet werden.
Internationale Relevanz und Zusammenarbeit
Es besteht die Befürchtung, dass die Lieferkette auch andere Länder betrifft. Daher steht das RP in engem Austausch mit dem BfArM, dem Ministerium für Soziales und Gesundheit sowie Arzneimittelbehörden in weiteren Ländern. Auch Novo Nordisk, der Hersteller des Originalpräparates, ist in diesen Austausch eingebunden, um eine koordinierte Reaktion auf das Problem sicherzustellen.
Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
Die Fälschungen von Ozempic stellen eine ernste Gefahr dar, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Diese Präparate dürfen daher nicht angewendet werden. Angehöriger der Gesundheitsberufe sind dazu aufgerufen, verunsicherte Patienten angemessen zu informieren.
Das RP betont, dass Originalpräparate von Novo Nordisk sicher und optisch leicht von den Fälschungen zu unterscheiden sind. Bürgerinnen und Bürger sowie medizinische Fachkräfte sind angehalten, Packungen genau zu prüfen und zu vergleichen. Fälschungen sollten bei Apotheken abgegeben werden [2].







