
In einer Ende 2018 erschienenen Veröffentlichung [1] wurde aus einer Kohortenstudie abgeleitet, dass Cholangiokarzinome (Neoplasien der Gallengänge) mit der Einnahme von inkretinbasierten Arzneimitteln assoziiert seien. Inkretinbasierte Arzneimittel, wie DPP-4-Inhibitoren, GLP-1-Rezeptor-Agonisten, können als Zweit- oder Drittlinienbehandlung bei Diabetes mellitus Typ 2 eine Therapieoption sein. Diese Befunde wurden in den für die Bewertung von Nebenwirkungen verantwortlichen Gremien der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aktuell diskutiert, um das Risiko aus derzeitiger Sicht zu beurteilen.
Ergebnisse der Kohortenstudie
In der Kohortenstudie, deren Ergebnisse von Abrahami et al. im Dezember 2018 veröffentlicht wurden, wurden in Großbritannien 12.416 Patienten unter DPP-4-Inhibitoren und 2865 unter GLP-1-Agonisten über eine mediane Beobachtungszeit von 1,9 Jahre (maximal 10,1 Jahre) beobachtet. Bei Patienten, die mit DPP-4-Inhibitoren behandelt wurden, ergab sich ein um 77% erhöhtes Risiko für die Diagnose Cholangiokarzinom (adjustierte Hazard Ratio: 1,77; 95%-Konfidenzintervall 1,04-3,01). Jedoch liegt die untere Grenze des Konfidenzintervalls nur wenig über 1. Patienten unter Behandlung mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten hatten eine adjustierte Hazard Ratio von 1,97, mit einem weiten 95%-Konfidenzintervall, dessen untere Grenze unter 1 lag (0,83-4,66) [1].
Bewertung der Arzneimittelkommission
Auf Grundlage des aktuellen Standes der Erkenntnisse ist die Beurteilung eines kausalen Zusammenhangs wegen der weiten Konfidenzintervalle (bei DPP-4-Inhibitoren knapp über 1, bei GLP-1-Rezeptor-Agonisten sogar unter 1) sehr unsicher. Wegen der geringen mittleren Beobachtungszeit von 1,9 Jahren ist die Möglichkeit eines Zusammenhangs nicht sehr wahrscheinlich. Er kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine mögliche biologische Erklärung für das Auftreten von Cholangiokarzinomen wird in einer die Proliferation anregenden Wirkung der inkretinbasierten Arzneimittel gesehen. Eine das Erbgut schädigende Wirkung kann ausgeschlossen werden [2].
Fazit
Zusammenfassend stuft die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft die Risikoerhöhung für den einzelnen Patienten als gering ein. Sie hält weitere Studien für erforderlich, um den möglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von inkretinbasierten Arzneimitteln und dem Auftreten von Cholangiokarzinomen zu untersuchen und zu bewerten.