
Die genannten Gesellschaften unterstützen alle sinnvollen Maßnahmen, um die Pandemie einzudämmen und den Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus zu gewinnen. Aufgrund der aktuellen Vorgaben müssen Krankenhäuser elektive Eingriffe und Behandlungen verschieben und Intensivbetten, Beatmungsplätze sowie personelle Ressourcen für COVID-19-Erkrankte freihalten.
Dennoch appellieren DGGG, DGS, AGO und BLF die Kapazitäten für planbare, aber zeiteilige gynäkologische Operationen in erforderlichem Umfang und unter strenger Indikationsstellung weiter aufrechtzuerhalten.
Hintergrund
Durch die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der 4. Coronawelle entsteht ein erheblicher Engpass bei den Kapazitäten für notwendige gynäkologische Operationen. Ein einseitiges Priorisierungssystem hat insbesondere für betroffene Patientinnen mit Krebsdiagnose lebensverkürzende Konsequenzen. Darum appellieren die Gesellschaften die notwendigen operativen Therapien dringlich zu behandelnder Patienten nicht zu untersagen. Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern müssen den gleichen Anspruch auf akute Versorgung wie COVID-19-Patienten haben, so die Fachgesellschaften in ihrer Pressemeldung. Dies gelte auch für Patientinnen mit akuten Beschwerden oder starken gynäkologischen Blutungen.
Onkologische und gynäkologische Operationen sind keine elektiven Eingriffe
Zwar sind onkologische Operationen oder Eingriffe bei symptomatischen Patienten zwar keine Notfälle im eigentlichen akuten Sinne, aber sie müssen dennoch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von wenigen Tagen oder Wochen erfolgen, wenn die Leidenszeit nicht verlängert und Heilungschancen nicht verpasst werden sollen.
„Bei einer Verschärfung der Situation und extremen Engpässen in der Versorgung müssten die Operationen unter Umständen nicht nur nach der Dringlichkeit, sondern auch nach prognostischen Kriterien kategorisiert werden.“, so Prof. Anton J. Scharl, Präsident der DGGG.