Diagnostische Unterversorgung bei Synkopen

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) e.V. fordert von den Krankenkassen den Einsatz von implantierbaren Ereignisrekordern zur Abklärung von Arrhythmien als Ursache für Synkopen frühzeitig in der Diagnostikkaskade zu vergüten.

Stethoskop

Hintergrund

Synkopen treten häufig auf und sind meist als harmlos einzustufen. Sie können aber auch ein Symptom von Herzrhythmusstörungen sein. „Die Ursachen können für den Patienten lebensgefährlich sein. Die Synkope von heute kann der plötzliche Herztod von morgen sein.“ sagt Prof. Dr. Wolfgang von Scheidt, der federführende Autor des deutschen Kommentars zur europäischen Leitlinie „Diagnostik und Management von Synkopen“ [1].

Vorhofflimmern unterdiagnostiziert

Unter anderem können Synkopen auch ein Symptom für Vorhofflimmern, einem Hauptrisikofaktor für Schlaganfälle sein. Ist das Vorhofflimmern bekannt, kann eine antikoagulative Therapie das Risiko für einen Schlaganfall deutlich senken. Das relativ häufige paroxysmale Vorhofflimmern bleibt jedoch meist unentdeckt, weil die seltenen arrhythmischen Episoden von den herkömmlichen Diagnoseverfahren EKG und Langzeit-EKG nicht erfasst werden. Mithilfe von implantierten Ereignisrekordern wird ein paroxysmales Vorhofflimmern rund sechsmal häufiger diagnostiziert.

Leitlinienempfehlungen

Laut europäischer Leitlinie ist der Einsatz eines Langzeit-EKGs zur ätiologischen Diagnostik von Synkopen nur zu empfehlen, wenn die Synkopen häufiger als einmal pro Woche auftreten. Kommt es seltener zu Synkopen, empfiehlt die Leitlinie die Implantation eines Ereignisrekorders [2]. Der kleine Chip wird unter die Haut implantiert und zeichnet den Herzrhythmus über Jahre auf. „Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, offenbart der Ereignisrekorder den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope“, erklärt von Scheidt.

Mangelnde Versorgung gefährdet die Patienten

Trotz der Leitlinienempfehlung und zahlreicher Studien, die den Nutzen eines frühzeitigen Einsatzes des implantierbaren Ereignisrekorders belegen, stehen die Krankenkassen auf dem Standpunkt, dass der Chip erst als letzter Schritt der Diagnostik zur Anwendung kommen soll. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) spricht bezüglich der Versorgung mit den Rekordern in einer Stellungnahme von einer „von ärztlicher und Patientenseite unerträglichen Situation“ [3].

Unwirtschaftliche Vorgaben

Von Scheidt kritisiert die Vorgaben der Krankenkasse nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf ökonomischer Ebene. Er erklärt, dass ein Ereignisrekorder schon früh in der Diagnostikkaskade gewinnbringend eingesetzt werden könne und führt aus: „In der Realität muss, damit die Implantation vergütet wird, eine lange Diagnostikkaskade vorweggehen, die bei weiten Teilen dieser Patienten unnötig ist.“ Von Scheidt bemängelt darüber hinaus, dass die ambulante Implantation, derzeit überhaupt nicht vergütet wird, „obwohl der Eingriff ambulant sehr gut und gefahrlos durchgeführt werden kann.“

Forderung der DGK

Nach Einschätzung der DGK erhöht die derzeitige Weigerung der Krankenkassen den frühzeitigen stationären oder ambulanten Einsatz von Ereignisrekordern zu vergüten, das Risiko von Folgeerkrankungen, wenn nicht gar Sterbefällen bei den betroffenen Patienten. Prof. Dr. Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, bestätigt: „Es wird in der Synkopendiagnostik sehr viel Geld für Maßnahmen ausgegeben, die unnütz sind. Dieses Geld sollte man eher in die Versorgung mit Ereignisrekordern stecken.“

Autor:
Stand:
10.07.2019
Quelle:
  1. Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK), Pressemitteilung, 28.06.2019
     
  2. Scheidt et al. (2019): Manual zur Diagnostik und Therapie von Synkopen. Kardiologe, DOI: 10.1007/s12181-019-0319-0
     
  3. Bosch u. Perings (2019): Versorgungslücke bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen und Synkope. Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) e.V. Kardiologe, DOI: 10.1007/s12181-018-0297-7
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