Psychotherapie-Richtlinie: Zulassung Systemische Therapie

Für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Patienten steht künftig mit der Systemischen Therapie ein weiteres Richtlinienverfahren als Kassenleistung zur Verfügung.

Psychotherapie

Zulassung bisher nur für Erwachsene

Der Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezieht sich allerdings nur auf Systemische Therapie bei Erwachsenen ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche ist Systemische Therapie nicht möglich. Allerdings hat der G-BA bereits angekündigt, zeitnah die Beratungen zur Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen aufzunehmen

Systemische Therapie

Die Systemische Therapie, auch systemische Familientherapie genannt, ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Schwerpunkt auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Hierbei werden insbesondere die Veränderung sozialer Interaktionen, wie z.B. zwischen Mitgliedern in einer Familie, betrachtet. Deshalb kann die Systemische Therapie auch im sogenannten Mehrpersonensetting angewendet werden.

Für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen

Das neue Verfahren kann – wie die bestehenden Psychotherapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie – für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden.

Indikationen zur Anwendung von Psychotherapielaut Psychotherapie-Richtlinie sind unter anderem:

  • Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie;
  • Angststörungen und Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Essstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

Voraussichtlich ab Juli 2020 Kassenleistung

Voraussichtlich zum 1. Juli 2020, nach der Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss, können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die neuen Leistungen der Systemischen Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen, sofern sie über eine entsprechende Weiterbildung verfügen.

Die Abrechnungsgenehmigung erteilt die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Bis zur Zulassung als Kassenleistung müssen noch die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst, die bestehenden Formulare für die Systemische Therapie modifiziert und Regelungen für das Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren der Gutachter getroffen werden. Das alles wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 erfolgen.

Wie für die anderen Verfahren wurden auch für die Systemische Therapie Regelungen für die Kontingente der Therapieeinheiten getroffen. Die entsprechende Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist als pdf beigefügt.

PDF öffnenÜbersicht systemische Psychotherapie der KBV

Autor:
Stand:
04.12.2019
Quelle:
  1. Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), abgerufen am 4.12.2019
  2. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 22.11.2019
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