Minipille bleibt verschreibungspflichtig

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des BfArM hat sich gegen die Rezeptfreiheit von Desogestrel 75 µg zur oralen Anwendung ausgesprochen. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) begrüßt diese Entscheidung.

Pille Frau Verhütung

Der BVF hatte den Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht bereits vor der entscheidenden Sitzung am 23. Januar 2024 in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Entlassung von niedrig dosiertem Desogestrel aus der ärztlichen Verschreibungspflicht vermeidbare Risiken für die Anwenderinnen bedeuten würde. Mit der Verschreibungspflicht entfielen auch die ärztliche Beratung und Aufklärung, die den Patientinnen die nötige Sicherheit beim Einsatz von hormonellen Präparaten gebe.

Besonderheiten der Minipille

Bei Desogestrel 75 µg handelt es sich um ein niedrig-dosiertes orales Kontrazeptivum, das als östrogenfreie Pille (Minipille) angewendet wird. Im Gegensatz zu Kombinationspräparaten mit Gestagen- und Östrogenkomponente, kann die Minipille bei verschiedenen Risikogruppen sowie in der Stillzeit zur Verhütung angewendet werden.

Anspruch auf ärztliche Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen

Bei der Verwendung niedrig-dosierter Desogestrel-Präparate sind wichtige Kontraindikationen, Nebenwirkungen und patientenindividuelle Risiken (z.B. Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus, Hypertonie) zu beachten. „Mädchen und Frauen haben einen Anspruch auf umfassende Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung“, so BVF-Präsident Dr. Klaus Doubek im Rahmen einer Pressemeldung.

Um Kontraindikationen der Minipille wie geschlechtshormonabhängige Tumore, Leberfunktionsstörungen und ungeklärte vaginale Blutungen auszuschließen, ist laut des Verbands eine umfassende Anamnese mit gegebenenfalls gynäkologischer Untersuchung erforderlich. Neben dem Ausschluss von Interaktionen mit anderen Arzneimitteln könnten bei der Beratung wertvolle Empfehlungen zum Umgang mit Nebenwirkungen wie z.B. depressiven Verstimmungen, sowie Schwachstellen des Verhütungsmittels gegeben werden. Auch auf die Möglichkeit, dass insbesondere initial Veränderungen des Blutungsprofils sowie langfristig Amenorrhoe auftreten können, sollten die Patientinnen hingewiesen werden.

Verschreibungspflicht minimiert zahlreiche Risiken

„In Deutschland haben Mädchen und Frauen einen sehr guten Zugang zu Verhütungsmitteln und zu einer fundierten ärztlichen Verhütungsberatung, die als elementarer Bestandteil eines modernen Gesundheitsverständnis in der medizinischen Versorgung betrachtet werden muss“, betont Doubek.

Die Rezeptfreiheit der Desogestrel-Minipille könne Probleme wie mangelnde Sexualaufklärung oder Zurückhaltung beim Zugang zu medizinischer Versorgung verschärfen. Darüber hinaus blieben Geschlechtskrankheiten oder sexuell übertragbare Infektionen möglicherweise undiagnostiziert und unbehandelt. Zudem schütze die Verschreibungspflicht vor dem Missbrauch des Arzneimittels.

Aus diesen Gründen begrüßt der BVF die einstimmige Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesministerium für Gesundheit, das jedoch in der Regel den Empfehlungen des Sachverständigen-Ausschusses folgt.

Autor:
Stand:
30.01.2024
Quelle:
  1. BfArM, Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht, 88. Sitzung (23. Januar 2024 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll, zuletzt aufgerufen am 30.01.2024
  2. Berufsverband der Frauenärzte, Pressemitteilung: Patientensicherheit: Beibehaltung der Verschreibungspflicht für Desogestrel-haltige Verhütungspille ist richtige Empfehlung, 24.01.2024
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