Ende 2023 lebten in Deutschland laut Schätzung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz, überwiegend mit Alzheimer-Demenz. Für leichte bis mittelschwere Stadien sind Acetylcholinesterase-Hemmer seit Jahren der etablierte Therapiestandard.
Lecanemab (Leqembi®) ist seit September 2025 in Deutschland verfügbar Der Anti-Amyloid-Antikörper ist zugelassen für Erwachsene mit klinisch diagnostizierter MCI (Mild Cognitive Impairment) oder leichter Alzheimer-Demenz, sofern eine Amyloid-Pathologie und ein definierter ApoE-ε4-Status vorliegen.
Auftrag an das IQWiG und Definition der Vergleichstherapien
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG mit der frühen Nutzenbewertung von Lecanemab nach § 35a SGB V.
Es wurden zwei Fragestellungen unterschieden:
- Patienten mit MCI aufgrund der Alzheimer-Krankheit
o Vergleichstherapie: kontrolliertes Abwarten, ergänzt um nicht-medikamentöse Maßnahmen nach Heilmittel-Richtlinie, sofern angezeigt. - Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz
o Vergleichstherapie: Therapie mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer (Donepezil, Galantamin oder Rivastigmin) in zulassungskonformer Dosierung.
CLARITY-AD-Studie als Grundlage der Nutzenbewertung von Lecanemab
Die Bewertung basiert auf der Phase-III-Studie CLARITY AD, einer randomisierten, doppelblinden und placebokontrollierten Untersuchung mit 1.795 Patienten mit MCI oder leichter Alzheimer-Demenz. Die Studienteilnehmer waren 50 bis 90 Jahre alt, erfüllten die NIA-AA-Kriterien (US-amerikanische Diagnosekriterien), hatten eine bestätigte Amyloid-Pathologie und einen Mini-Mental-Status-Test (MMST) von 22 bis 30. Die Patienten wurden randomisiert mit Lecanemab oder Placebo behandelt. Etwa die Hälfte erhielt zusätzlich klassische Antidementiva.
Eingeschränkte Datengrundlage in der IQWiG-Analyse
Das IQWiG nutzte für die Bewertung allerdings nicht die gesamte Studienpopulation der CLARITY-AD-Studie, sondern ausschließlich jene Patienten, die der EU-Zulassung entsprachen und die Vorgaben zur Vergleichstherapie erfüllten. Dadurch reduzierte sich die Datengrundlage erheblich.
Ausgeschlossen wurden:
- 550 Personen mit zwei ApoE4-Allelen oder Einnahme von Gerinnungshemmern (für diese Patientengruppen ist Lecanemab in der EU nicht zugelassen),
- 429 weitere Personen,
o entweder weil sie bei leichter Demenz keine stabile Therapie mit Acetylcholinesterase-Hemmern oder Memantin erhielten
o oder weil sie bei MCI doch Antidementiva bekamen, obwohl hier kontrolliertes Abwarten gilt.
Damit berücksichtigte das IQWiG nur 42 % der ursprünglichen Studienpopulation.
Ergebnisse des IQWiG: kein belegter Zusatznutzen von Lecanemab
Bewertung der Wirksamkeit
Das IQWiG stellte fest, dass in der Gesamtpopulation und in der Subgruppe mit leichter Alzheimer-Demenz statistisch signifikante Verbesserungen im CDR-SB-Score gegenüber der Vergleichstherapie beschrieben worden waren.
- Verringerung der Progression in der Gesamtpopulation: 27 %
- Verringerung der Progression bei leichter Demenz: 29 %
Nach Analyse des Instituts seien diese Verbesserungen jedoch nicht klinisch relevant, basierend auf der standardisierten Mittelwertdifferenz (SMD).
Für Patienten mit MCI ergaben sich keine signifikanten Unterschiede zum kontrollierten Abwarten.
Responderkriterium des IQWiG
Entscheidend für die Nutzenbewertung war nicht der Mittelwertunterschied, sondern ein Responderkriterium:
- Verschlechterung um mindestens 15 % im CDR-SB.
Ergebnisse dieses Kriteriums:
- Lecanemab: 22 %
- Kontrolliertes Abwarten: 25 %
- Bei leichter Alzheimer-Demenz:
o Lecanemab: 28 %
o Acetylcholinesterase-Hemmer/Memantin: 39 %
Da keiner dieser Unterschiede statistisch signifikant war, kommt das IQWiG zu dem Schluss: kein Zusatznutzen.
Methodische Kritik aus der Fachwelt
Neurologen und Psychiater bewerten die IQWiG-Analyse kritisch. Sie bemängeln insbesondere:
- Die Beschränkung auf einen reduzierten Datensatz, der nur einen Teil der ursprünglichen Studienpopulation umfasst; die reduzierte Population sei zu klein für belastbare statistische Aussagen.
- Die Orientierung an einem 15- %-Responderkriterium, da der CDR-SB bei MCI und leichter Demenz nur geringe Veränderungen zeigt und die Skala primär für breitere Stadien der Erkrankung entwickelt wurde.
- Die strikte Trennung zwischen MCI und leichter Demenz, obwohl es sich bei der Alzheimer-Krankheit um einen kontinuierlichen Prozess handelt.
- Die Wahl einer stabilen Acetylcholinesterase-Hemmer-Therapie als Vergleich wird kritisiert, da sie die Versorgungsrealität nur begrenzt widerspiegelt. Dosisänderungen und Therapieabbrüche bei Acetylcholinesterase-Hemmern kommen in der Praxis häufig vor und die strikte Vorgabe einer stabilen Therapie bildet die Versorgungspraxis kaum ab.
Begründung der Bewertungsgrundlagen des IQWiG
Das IQWiG verweist demgegenüber auf die Notwendigkeit, sich an der europäischen Zulassung, an deutschen Versorgungsstandards und an klar definierten vergleichenden Strategien zu orientieren. Darüber hinaus hebt das Institut hervor, dass im Dossier des Herstellers wesentliche Informationen fehlten, darunter Auswertungen zu symptomatischen ARIA-Ereignissen sowie Subgruppenanalysen nach Alter und Geschlecht.
Ausblick: G-BA-Entscheidung und nächste Schritte
Das Stellungnahmeverfahren beim G-BA läuft bis Weihnachten 2025. Der Hersteller kann zusätzliche Daten nachreichen, Fachgesellschaften können Stellung nehmen. Anschließend folgt eine Anhörung.
Der endgültige Beschluss des G-BA wird für Mitte Februar 2026 erwartet. Er bildet die Grundlage für die anschließenden Preisverhandlungen mit dem Hersteller und die Erstattung von Lecanemab in Deutschland.
Weiterer Amyloid-Antikörper in Prüfung
Parallel zu Lecanemab wurde auch Donanemab (Kisunla®) in der EU zugelassen, sodass derzeit zwei Amyloid-Antikörper für frühe Alzheimerstadien verfügbar sind. Während die Nutzenbewertung für Lecanemab bereits vorliegt, befindet sich Donanemab weiterhin im AMNOG-Verfahren; die IQWiG-Bewertung wird Anfang Februar 2026 erwartet.



