Aktualisierte S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom

Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie und der interdisziplinären Arbeitsgruppe BlasenCarcinom der Deutschen Krebsgesellschaft wurden die Leitlinienempfehlungen zur Chemo- und Immuntherapie für Patienten mit metastasiertem Urothelkarzinom überarbeitet.

Blasentumor

Hintergrund

In Deutschland erkranken nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts jährlich etwa 28.000 Menschen neu an einem Harnblasentumor. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 73 bzw. 77 Jahren. Das Harnblasenkarzinom ist der zweithäufigste Tumor im Fachgebiet der Urologie. Aufgrund der demographischen Entwicklung gehen Experten davon aus, dass die Anzahl der Neuerkrankungen in den kommenden Jahren steigen wird.

Trotz neu entwickelter diagnostischer und operativer Verfahren imponiert das Urothelkarzinom nach wie vor durch seine Aggressivität in Bezug auf die Rezidiv- und Progressionshäufigkeit. Bis zu 30% aller Patienten mit einem lokal begrenzten Blasentumor entwickeln innerhalb von fünf Jahren nach radikaler Zystektomie eine systemische Tumorprogression. Die mediane Gesamtüberlebenszeit des unbehandelten metastasierten Urothelkarzinoms beträgt weniger als sechs Monate.

Die Therapieempfehlungen für Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom in der Erst- und Zweitlinientherapie haben sich mit der Verfügbarkeit von Immuncheckpoint-Inhibitoren grundlegend geändert. Daher wurde die S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom aus dem Jahr 2016 unter Beteiligung von 31 Fachgesellschaften und der Koordination von Prof. Dr. Margitta Retz und Prof. Dr. Jürgen Gschwend vom Klinikum rechts der Isar München überarbeitet.

Erstlinientherapie

Die cisplatinbasierte Kombinations-Chemotherapie bleibt der Standard. Allerdings kann diese Therapieform nicht immer zur Anwendung kommen, insbesondere bei Patienten mit Nierenfunktionsminderung, Herzinsuffizienzen oder neurologischen Störungen. „Für diese besondere Patientengruppe, die für eine cisplatinbasierte Chemotherapie nicht geeignet sind, können nun Immuncheckpoint-Inhibitoren eingesetzt werden, wenn die Tumorzellen PD-L1 exprimieren. Durch die neuen Checkpoint-Inhibitoren wird das körpereigene Immunsystem wieder aktiviert, zugleich kann das Wachstum der Tumorzellen verhindert werden“, erklärt Retz.

Zweitlinientherapie

Die Leitlinie umfasst auch neue Empfehlungen zur Immuntherapie für Patienten mit metastasiertem Urothelkarzinom mit Tumorprogression nach bzw. unter platinhaltiger Chemotherapie. „Die Immuntherapie ist ein neuer Standard in der Zweitlinienbehandlung und eröffnet für Betroffene neue Therapiemöglichkeiten. Wichtig ist eine ausführliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor Therapiebeginn über die Nebenwirkungen, die selbst Monate nach der Behandlung auftreten können“, berichtet Gschwend.

Quelle:
  1. Deutsche Gesellschaft für Urologie, Pressemeldung, 24.04.2020
  2. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, Langversion 2.0, 2020, AWMF-Registrierungsnummer 032/038OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/harnblasenkarzinom/ (letzter Zugriff am 30.04.2020)
  3. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, Kurzversion 2.0, 2020, AWMF-Registrierungsnummer 032/038OL, http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Harnblasenkarzinom.92.0.html (letzter Zugriff am 30.04.2020)
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden

Anzeige