Aktualisierte Empfehlungen zur COVID-19-Impfung bei Rheumapatienten

Die mRNA-Impfungen gegen COVID-19 wurden an die Omikron-Varianten angepasst. Nun wurden die Impf-Empfehlungen für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen aktualisiert.

Impfung Arzt

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) aktualisiert in einer neuen Stellungnahme die Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen vom Juni 2021, da mittlerweile die für die Omikron-Varianten von SARS-CoV-2 angepassten mRNA-Impfungen auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit getestet wurden.
Nachdem die STIKO die angepassten Corona-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen empfohlen hat, empfiehlt diese nun auch die DGRh für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen.

Grundimmunisierung und Booster-Impfung bei allen Rheumapatienten

Grundsätzlich sprechen laut DGRh keine medizinischen Gründe gegen die Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Bei Unverträglichkeitsreaktionen gegen mRNA-Impfstoffe sind die Nutzung von z. B. Proteinimpfstoffen (Novavax) oder inaktivierten Ganzvirusimpfstoffen (Valneva) möglich und die Empfehlungen des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts zu beachten.

Den Schutz vor schweren verlaufenden Infektionen nach Grundimmunisierung und Booster-Impfung schätzen die Experten der DGRh auch für Rheumapatienten als hoch ein. Eine durchgemachte Infektion wird wie eine Booster-Impfung gewertet, wenn sie mindestens drei Monate nach der letzten Impfung aufgetreten ist.

Zweite Booster-Impfung

Da die Schutzwirkung der Impfungen mit der Zeit oder zunehmenden Virusmutationen abnehmen kann, wird für einige Rheumapatienten auch eine zweite Booster-Impfung empfohlen. Patienten ab 60 Jahren oder mit einem erhöhten Risiko für schwer verlaufende SARS-CoV-2-Infektionen aufgrund einer Erkrankung oder eingeschränkten Immunantwort sollten eine zweite Booster-Impfung bekommen.

Wenn eine SARS-CoV-2-Infektion mindestens drei Monate nach einer ersten Booster-Impfung stattgefunden hat, wird diese auch als zweite Booster-Impfung gewertet. Ansonsten sollte die zweite Booster-Impfung frühestens drei Monate nach einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. frühestens sechs Monate nach der ersten Booster-Impfung stattfinden.

Weitere Booster-Impfungen

Eine weitere Booster-Impfung nach der zweiten Booster-Impfung kann bei Patienten mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf sinnvoll sein, wenn die letzte Impfung oder Infektion vor mindestens sechs Monate stattgefunden hat. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung und die Indikation sollte durch den behandelnden Arzt gestellt werden.

Besonders gefährdete Patienten

Grundsätzlich sind Patienten besonders gefährdet, wenn sie nicht vollständig geimpft sind oder die Immunantwort auf die Impfung aufgrund von Immunsuppression oder eines Immundefekts fehlt. Eine fehlende Impfantwort kann bei Verdacht durch eine serologische Untersuchung von Antikörpern gegen SARS-CoV 2 bestimmt werden.

Bei nachgewiesener fehlender Impfantwort und zusätzlich Risikofaktoren für schwer verlaufende SARS-CoV-2-Infektionen ist eine Präexpositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab indiziert, die nach sechs Monaten wiederholt werden kann. Auch die frühe Gabe von Paxlovid während der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion sollte bei Patienten mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf erwogen werden.

Verabreichung der COVID-19-Impfung mit anderen Impfungen

Die Impfstoffe gegen COVID-19 können laut DGRh auch gleichzeitig mit Impfstoffen gegen andere Erreger wie z. B. Influenza-Viren oder Pneumokokken verabreicht werden, sofern es sich um Totimpfstoffe handelt. Bei gleichzeitiger Applikation sollte nicht die gleiche Injektionsstelle gewählt werden.

Autor:
Stand:
07.12.2022
Quelle:

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (2022): Stellungnahme der DGRh zur COVID-19-Impfung: Empfehlungen der Ad-Hoc-Kommission COVID-19 der DGRh

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